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Anklage gegen vier ehemalige Mitarbeiter des Klinikums Delmenhorst im Fall Niels H. zugelassen

medstra-News 61/2020

Nachdem der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Verurteilung von Niels Högel in allen Punkten Mitte September 2020 bestätigt hatte, ist am 19.10.2020 die Anklage gegen vier ehemalige Mitarbeiter des Klinikums Delmenhorst zugelassen und das Hauptverfahren (5 Ks 20/16) vor dem Landgericht Oldenburg eröffnet worden. Niels Högel war als Krankenpfleger der Intensivmedizin in Oldenburg und Delmenhorst tätigt und tötete nach Feststellung des Landgerichts im Zeitraum von Februar 2002 bis Juni 2005 85 Patienten, indem er ihnen medizinisch nicht indizierte Medikamente verabreichte, diese zu einem Kollaps des Kreislaufs oder einem Herzstillstand führten, um sich anschließend bei einer erfolgreichen Reanimation der Patienten als Held gerieren zu können.


Den vier ehemaligen Mitarbeiter wird vorgeworfen, zwischen Anfang Mai und Ende Juni 2005 durch Unterlassen in einer unterschiedlichen Anzahl von Fällen einen Menschen getötet zu haben. Im Anschluss an den Tod von Patienten nach erfolgter Behandlung von Niels Högel sollen sie die Begehung weiterer Tötungsdelikte tatsächlich für möglich gehalten haben, jedoch nicht eingeschritten sein und damit – bis zu fünf – weitere Taten billigend in Kauf genommen zu haben. Bei den Angeklagten handelt es sich um ehemalige Ärzte und Pfleger der Intensivstation des Delmenhorster Klinikums.


Die Schwurgerichtskammer hatte in Hinblick auf das bis zur Rechtskraft der eigenen Verurteilung bestehende Auskunftsverweigerungsrecht des Niels H. mit der Eröffnung des Hauptverfahrens abgewartet. Nun wird über eine mögliche Verbindung des Verfahrens mit dem ebenfalls anhängigen, aber noch nicht eröffneten Verfahren gegen die ehemaligen Mitarbeiter des Klinikums Oldenburg (5 Ks 23/19) beraten. Viele der einzuführenden Beweismittel seien identisch, sodass eine Dopplung vieler Verfahrenshandlungen umgangen werden könne. Die Verbindungsentscheidung kann jedoch erst nach Prüfung mehrere Befangenheitsanträge der angeschuldigten Ärzte im Verfahren gegen Mitarbeiter des Klinikums Oldenburg, welche sich bereits im Beschwerdeverfahren vor dem OLG Oldenburg befinden, getroffen werden.


Verlag C.F. Müller

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