Die aktuelle Ausgabe 5/2025
medstra-statement
Dr. Mark Leppich, Vorsitzender Richter am LG, Nürnberg
Auf in den Kampf - mit offenem Visier
Beiträge
Professor Dr. Frank Peter Schuster, Würzburg
Transnationale Leihmutterschaft und andere Maßnahmen der Reproduktionsmedizin im Lichte des deutschen Strafanwendungsrechts
RA Dr. Johannes Arndt / Nima Fannipour
Strafbarkeit ästhetischer Eingriffe durch Nicht-Heilkundler
Akademische Rätin a. Z. Dr. Elisabeth Kaupp, München
Die Vorkernspende
Ein abgeschlossenes Kapitel?
Wiss. Mit. Felix Tim Fischer, Bucerius Law School, Hamburg
Eine "sachgerechte Regelung der eigenmächtigen Heilbehandlung"?
Kritische Analyse und Bewertung des Neuregelungsvorschlags des Kriminalpolitischen Kreises zur Strafbarkeit medizinischer Eingriffe
Literaturübersicht
Wiss. Mit. Jessica Krüger, MPhil (Cantab) / Wiss. Mit. Felix Tim Fischer, Bucerius Law School, Hamburg
Beitragsübersicht Medizinstrafrecht - Januar bis März 2025
Rechtsprechung
BVerfG, Beschl. v. 29.4.2025 - 1 BvR 1368/24 [Ls.]
Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Untätigkeit des Beschwerdegerichts
BGH, Urt. v. 23.10.2024 - 5 StR 382/23
Konkurrenzen und Einziehungsentscheidung beim Abrechnungsbetrug
BGH, Urt. v. 21.1.2025 - VI ZR 204/22
Ersatzansprüche bei neurochirurgischer Behandlung eines Mädchens mit einer seltenen Wirbelsäulenkrankheit - Therapiewahl und Behandlungsfehler
BGH, Urt. v. 20.2.2025 - I ZR 46/24
Voraussetzungen eines unzulässigen Rezeptmakelns - Partnervertrag
BFH, Urt. v. 19.12.2024 - V R 10/22
Steuerbefreiung von in einem Krankenhaus erbrachten medizinischen Leistungen
LG Stuttgart, Urt. v. 22.11.2024 - 14 O 67/20 (m. Anm. RA Dr. Matthias Dann, LL.M. (University of Edinburgh))
Sittenwidrigkeit der Vermittlung von Patienten an Krankenhäuser gegen Provision
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medstra-statement
Dr. Mark Leppich, Vorsitzender Richter am LG, Nürnberg
Auf in den Kampf - mit offenem Visier
Auch in medizinstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren erfährt der Beschuldigte gelegentlich nicht, warum, auf welcher Tatsachengrundlage, gegen ihn ermittelt wird, weil die Staatsanwaltschaft dem Verteidiger die Akteneinsicht verweigert. Wirksamer Rechtsschutz wurde ihm gegen dieses Informationsdefizit bislang nicht immer zuteil. Das dürfte sich im Lichte einer aktuellen Entscheidung des BVerfG (in diesem Heft S. 306 [L]) nunmehr ändern.
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Beiträge
Transnationale Leihmutterschaft und andere Maßnahmen der Reproduktionsmedizin im Lichte des deutschen Strafanwendungsrechts
Das in die Jahre gekommene EmbryonenschutzG (ESchG) stellt verschiedene Formen der unerlaubten Anwendung von Fortpflanzungstechniken unter Strafe. Die von einem unerfüllten Kinderwunsch Betroffenen müssen vielfach ins Ausland ausweichen. Der Beitrag befasst sich mit etwaigen Strafbarkeiten von Teilnahmehandlungen im Inland (§ 9 Abs. 2 S. 2 StGB), etwa wenn ein deutscher Arzt zur Vorbereitung der Eizellspende bei der Patientin eine Hormonstimulationen vornimmt. Entsprechende Vorwürfe können auch bei Rechtsberatern, Betreibern einschlägiger Webseiten und Veranstaltern von Kinderwunsch-Informationsabenden aufkommen. Eine höchstrichterliche Klärung der Auslandserstreckung des ESchG ist bisher nicht erfolgt. Sie ist nach der hier vertretenen Auffassung zu verneinen.
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Strafbarkeit ästhetischer Eingriffe durch Nicht-Heilkundler
Vor den Strafgerichten häufen sich Anklagen wegen ästhetischer Eingriffe durch Personen, die nicht über eine heilkundliche Zulassung verfügen. Ihnen drohen wegen typischerweise zahlreicher Behandlungen empfindliche Strafen. Dieser Beitrag erfasst den Stand der Rechtsprechung, untersucht das Verhältnis zum kasuistisch geprägten Arztstrafrecht und beleuchtet das Heilpraktikerwesen.
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Die Vorkernspende
Ein abgeschlossenes Kapitel?
Bald fünf Jahre ist es nun her, dass das BayObLG sein vielbeachtetes Urteil zur Strafbarkeit von Vorkernspenden gefällt und diese für strafbar erklärt hat (BayObLG v. 4.11.2020, medstra 2021, 386). Die Ampel-Koalition hatte daraufhin in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Legalität solcher Spenden "klarzustellen". Doch seither ist es um die Vorkernspende still geworden. Die Ampel ist von einer neuen Bundesregierung abgelöst worden, ohne ihr Versprechen umzusetzen. Im Koalitionsvertrag 2025 findet sich nunmehr lediglich das sehr vage Bekenntnis, "ungewollt kinderlose Paare auch weiterhin unterstützen" zu wollen. Dies gibt Anlass zu der Frage, ob mit dem Urteil des BayObLG das letzte Wort in Sachen Vorkernspende gesprochen ist oder ob hier nicht doch ein erneuter, genauerer Blick erforderlich wäre. Dieser Beitrag hinterfragt daher nach einer kurzen Darstellung der medizinischen (I.) und juristischen Hintergründe (II.) die Rechtsprechung zur Vorkernspende kritisch und zeigt alternative Argumentationsansätze auf (III.). Besonderes Augenmerk gilt dabei den verfassungsrechtlichen Implikationen der Vorkernspende. Ein rechtspolitischer Ausblick rundet die Ausführungen ab (IV.).
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Eine "sachgerechte Regelung der eigenmächtigen Heilbehandlung"?
Kritische Analyse und Bewertung des Neuregelungsvorschlags des Kriminalpolitischen Kreises zur Strafbarkeit medizinischer Eingriffe
Die strafrechtliche Beurteilung medizinischer Behandlungen gehört zu den umstrittensten Fragen in Rechtsprechung und Literatur der letzten 130 Jahre. Zahlreiche Vorschläge de lege lata et ferenda haben es sich zum Ziel gesetzt, die Strafbarkeit des Heileingriffs als Körperverletzung einzuhegen. Als Antwort auf die nach ihrer Ansicht "inakzeptable Gesetzeslage" haben 29 Mitglieder des Kriminalpolitischen Kreises (KriK) im Jahr 2021 einen Vorschlag für eine "sachgerechte Regelung der eigenmächtigen Heilbehandlung" vorgelegt (medstra 2021, 65). Im Mittelpunkt steht der Sondertatbestand "Eigenmächtige medizinische Eingriffe" (§ 241b StGB-E). Die Körperverletzungsdelikte sollen auf lege artis durchgeführte Eingriffe nicht anwendbar sein. Die Erfahrung aus den gescheiterten Lösungsansätzen stellt beachtliche Anforderungen an einen solchen Vorschlag. Dieser Beitrag entwickelt ausgehend von der aktuellen Rechtslage einen Maßstab für eine rechtspolitische Bewertung des Vorschlags. Anschließend wird er analysiert und bewertet.
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