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Richtlinie der Bundesärztekammer zur Vergabe knapper medizinischer Ressourcen

medstra-News 31/2020

Die BÄK hat am 5.5.2020 eine Orientierungshilfe für Ärzte vorgestellt, die die Vergabe knapper medizinischer Ressourcen zum Gegenstand hat. Zwar sei das Gesundheitssystem in Deutschland derzeit nicht akut überlastet. Im Falle einer zweiten Welle mit Covid-19-Infektionen könne sich das aber schnell ändern. Mit ihrer Orientierungshilfe wolle die Ärztekammer betroffenen Ärztinnen und Ärzten eine rechtliche und ethische Hilfestellung im Umgang mit einer solchen Situation geben, so BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt.

Nach Auffassung der BÄK handeln Ärzte rechtmäßig, wenn sie im Falle von Ressourcenknappheit unter Beachtung der ärztlichen Sorgfalt und Berufsordnung über die Zuteilung knapper medizinischer Ressourcen entscheiden müssen. Maßgebliches Kriterium für die Zuteilung sollen die Erfolgsaussichten der Behandlung und die Rettung möglichst vieler Menschen sein. Dabei dürften Faktoren wie Alter, Geschlecht oder chronische Erkrankungen in keinem Fall pauschal zum Ausschluss von Behandlungen führen. Diese Grundsätze gelten sowohl für die Entscheidung über die Aufnahme wie auch der Fortführung einer Behandlung. Im Anhang der Orientierungshilfe hat die BÄK grundlegende Leitfragen aufgelistet, die Ärzten beim Treffen von verantwortungsbewussten Entscheidungen unterstützen sollen.

Die BÄK betont zudem, dass es auch unter den Umständen einer Pandemie keine Verpflichtung für Ärzte gebe, nicht (mehr) indizierte Behandlungen aufzunehmen oder fortzuführen. In Übereinstimmung mit dem Patientenwillen können auch indizierte Maßnahmen unterlassen oder begrenzt werden. Hier komme Patientenverfügungen große Bedeutung zu. Niemals dürfe das Handeln von Ärzten aber darauf ausgerichtet sein, Patienten gezielt zu töten.

Die Orientierungshilfe ist auf der Webseite der BÄK abrufbar.


Verlag C.F. Müller

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