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Liste abtreibungswilliger Ärzte wächst

medstra-News 18/2020

Die von der Bundesärztekammer (BÄK) veröffentlichte Liste mit Ärzten und Krankenhäusern, bei denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden können, umfasst seit ihrer neuesten Aktualisierung am 5. März nunmehr 319 Einträge aus allen Bundesländern. Seit ihrer Einführung im Rahmen der Reform zu § 219a StGB im Juli 2019 wird sie monatlich aktualisiert, Ärzte können sich mittels eines Onlineformulars registrieren lassen. Während die Liste angesichts ihrer anfänglich geringen Anzahl von Einträgen zunächst in die Kritik geraten war, stieg die Zahl der erfassten Mediziner und ärztlichen Einrichtungen kontinuierlich an. Um den Aufbau auch weiterhin voranzutreiben, informiert die BÄK regelmäßig über die Liste und das Anmeldeverfahren.


Mit dem Angebot soll es Frauen ermöglicht werden, leichter Zugang zu Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen zu erhalten. Hintergrund ist der Anfang 2019 von der Großen Koalition verabschiedete Kompromiss zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche, nach dem Ärzte zwar öffentlich machen dürfen, dass sie solche Eingriffe vornehmen. Weitergehende Angaben, etwa über die dazu eingesetzten Verfahren, bleiben aber verboten.


Verlag C.F. Müller

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