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Bundesrat stimmt Masernimpfpflicht zu

medstra-News 1/2020

Der Bundesrat hat das Gesetz des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) zur Masern-Impflicht am 20.12.2019 gebilligt. Nach dem Gesetz gilt ab dem 1.3.2020 in Kitas, Schulen, Flüchtlingsunterkünften und im Gesundheitswesen eine Masern-Impfpflicht. Für Kinder und in den Bereichen beschäftigte Mitarbeiter gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.7.2020. Bei einer Missachtung der Impfpflicht müssen bis zu 2500 Euro Bußgeld entrichtet werden.
Das Gesetz soll dem Schutz derjenigen dienen, die selbst nicht oder noch nicht geimpft werden können. Dies betrifft vor allem Säuglinge und chronisch Kranke. „Masernschutz ist Kinderschutz“, statuierte Jens Spahn. Zwar gehe mit der Impfpflicht eine Einschränkung der Freiheit des Einzelnen einher. Die Freiheit sei jedoch immer mit der Verantwortung für andere verbunden, sodass eine Impfpflicht hinzunehmen sei.
Masern sind eine hochansteckende Krankheit, die nicht therapierbar ist und bei einem schweren Verlauf Lungen- und Gehirnentzündungen auslösen kann. Mit der Impfpflicht soll die Schutzquote in der deutschen Bevölkerung auf 95 % erhöht werden. Dies ist laut der Weltgesundheitsorganisation die Quote, ab der auch Menschen ausreichend geschützt sind, die sich nicht oder noch nicht impfen lassen können. Derzeit sind nur 93 % der Schulanfänger hinreichend gegen Masern geimpft. Es kam daher in den letzten Jahren immer wieder zu Ausbrüchen der Krankheit.


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