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Verbotene Codierberatungen weiterhin angeboten

medstra-News 26/2019

Obwohl diese Praxis seit 2018 verboten ist, wurden im Jahr 2018 zwischen 16,4 und 22,7 % der Ärzte von den Krankenkassen wegen einer Codierberatung kontaktiert. Dies ergab eine bundesweite Umfrage des Wissenschaftlichen Instituts für Gesundheitsökonomie und Gesundheitsforschung (WIG-2-Institut) unter 618 Arztpraxen, über die das Ärzteblatt berichtet.

Offenbar wurden 40 % der Ärzte persönlich kontaktiert, 31,7 % telefonisch und 36,7 % über die Praxissoftware. Insgesamt ist der Prozentsatz der kontaktierten Ärzte damit zwar im Vergleich zu 2017, als noch 82 % der befragten Ärzte erklärt hatten, eine Codierberatung angeboten bekommen zu haben, gesunken. Auffällig ist allerdings, dass der Anteil der Codierberatung via Praxissoftware in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat.

Codierberatungen werden von Krankenkassen durchgeführt, die durch die passende Codierung – insbesondere je älter und kränker die Versicherten „codiert“ werden – höhere Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds bekommen können. Im Fokus der Codierberatungen standen 2018 demnach Krankheiten des Kreislaufsystems, Stoffwechselkrankheiten, Endokrine Krankheiten, Krankheiten des Atmungssystems sowie psychische Störungen.


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