medstra-News 5/2019
Der Haftbefehl gegen den Direktor der Klinik für Allgemein-, Viszeral und Transplantationschirurgie am Essener Uniklinikum wurde laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft Essen vom 28. Januar 2019 auf Grundlage eines zweiten Gutachtens aufgehoben.
Zwar verdächtigt die Staatsanwaltschaft den Arzt weiterhin, gegen Dokumentations- und Mitteilungspflichten nach dem TPG verstoßen zu haben. Allerdings wurden die Ermittlungen wegen des Verdachts des Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung auf Grundlage eines neuen Gutachtens eingestellt.
Dem Arzt wurde vorgeworfen, für sechs mutmaßlich medizinisch nicht notwendige Lebertransplantationen verantwortlich gewesen zu sein; eine der Transplantation soll zum Tod des Patienten geführt haben. Dies ergab ein erstes Gutachten. In einem neuen Gutachten wurden andere Kriterien für die Abwägung der alternativen Behandlungsmöglichkeiten und deren Risiken zugrunde gelegt. Der zweite Gutachter ist zu dem Schluss gekommen, dass die Transplantationen medizinisch indiziert gewesen seien. Aufgrund dessen sah die Staatsanwaltschaft keinen dringenden Tatverdacht mehr für eine vorsätzliche Schädigung von Leib und Leben der betroffenen Patienten, allerdings soll noch eine abschließende Bewertung der unterschiedlichen Auffassungen bei Abschluss der Ermittlungen erfolgen, so die Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen gegen zwei weitere Mediziner seien noch offen.