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Bundesjustizministerin Lamprecht: Aufhebung von Grundrechtsbeschränkungen für Geimpfte

medstra-News 5/2021

Nachdem Außenminister Heiko Maas (SPD) mit der Aussage „Geimpfte sollten wieder ihre Grundrechte ausüben dürfen“ die Debatte über Sonderrechte von gegen SARS-CoV-2 Geimpften erneut eröffnet hat, äußerte sich nun Bundesjustizministerin Christine Lamprecht (SPD).

„Es geht hier nicht um Privilegien, sondern um die Rücknahme von Grundrechtsbeschränkungen“ sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Nicht die Ausübung von Grundrechten bedarf der Rechtfertigung, sondern die Einschränkung der Grundrechte durch den Staat.“ Sie ergänzte „Je intensiver die Grundrechtseingriffe sind, desto höher sind die Anforderungen an die Begründung“. Wesentliches Begründungselement für die derzeit geltenden Grundrechtseingriffe ist die drohende Verbreitung des Virus durch den Einzelnen. Daher gelte: „Solange nicht wissenschaftlich sicher belegt ist, dass die Impfung auch vor einer Weitergabe des Virus schützt, kommt eine unterschiedliche Behandlung von Geimpften gegenüber Nichtgeimpften nicht infrage.“


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