medstra-News 9/2021
Wie aus einem neuen Gesetzentwurf für ein „EpiLage-Fortsetzungsgesetz“ hervorgeht, plant das Bundesgesundheitsministerium eine Verlängerung der bisher geltenden Bestimmungen des im März 2020 beschlossenen Gesetzes „zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ um weitere drei Monate. Als Begründung wird die weiterhin dynamische Ausbreitung des Virus, insbesondere seiner Mutationen angeführt.
Mit dem Gesetz, dessen parlamentarische Beratung für kommende Woche vorgesehen ist, soll der Bundestag zudem die Möglichkeit erhalten, im Abstand von jeweils drei Monaten über weitere Verlängerungen abzustimmen. Eine individuelle Verlängerung der einzelnen zum Schutz vor der Coronapandemie erlassenen Verordnungen und Gesetze würde damit obsolet. Stattdessen soll die Dauer etwa der Ende März auslaufenden Verordnungen (wie Coronavirustest-, Impf-, Einreise- und DIVI-Intensivregister-Verordnung) künftig akzessorisch an die Feststellung der epidemischen Lage nationaler Tragweite geknüpft werden. Darüber hinaus sieht der Entwurf weitere Klarstellungen vor, etwa die Festlegung der mit den Schutzimpfungen verfolgten Ziele im Infektionsschutzgesetz sowie die Verlängerung der Rettungsschirme in der vertragsärztlichen Versorgung und die weitere Aussetzung von Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen.