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Ausgabe 2/2021

Beiträge

Kriminalpolitischer Kreis
Für eine sachgerechte Regelung der eigenmächtigen Heilbehandlung

Dr. Katharina Wodarz / Dr. Patrick Teubner
Abrechnungsbetrug nach Wegfall der MVZ-Zulassungsvoraussetzungen
Zugleich Besprechung von BGH, Urt. vom 19.8.2020, NJW 2021, 90 ff.

RA Pieter Wiepjes, Dortmund / RA Eerke Pannenborg LL.M., Osnabrück
Die Reichweite der Verwendungsregelung in § 135a Abs. 3 SGB V

 

medstra-einblicke

PD Dr. med. Johann F. Spittler, Datteln
Mangelfreiheit eines freiverantwortlichen Suizidhilfe-Ersuchens – eine Betrachtung des juristischen Begriffs aus ärztlicher Sicht

 

Dokumentation

Akad. Rat. a.Z. Dr. Thomas Wostry, Düsseldorf
11. Düsseldorfer Medizinstrafrechtstag 2020

 

Literaturübersicht

Wiss. Mit. Jessica Krüger, LL.B., Bucerius Law School, Hamburg
Beitragsübersicht Medizinstrafrecht – Juli bis September 2020

 

Entscheidungen

  • BGH, Beschl. v. 10.6.2020 – 4 StR 503/19 Herstellung, Inverkehrbringen und betrügerische Abrechnung unterdosierter Arzneimittelzubereitungen
  • BGH, Urt. v. 19.8.2020 – 5 StR 558/19 [Ls.] - Abrechnungsbetrug im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums (m. Anm. Thomas Wostry)
  • BGH, Urt. v. 14.1.2021 – III ZR 168/19 Schutzpflichten eines Pflegeheims gegenüber demenzkranken Bewohnern
  • OLG Hamm, Beschl. v. 22.10.2020 – 5 RVs 83/20 und 5 Ws 279/ 20 - Zur Garantenstellung einer Jugendamtsmitarbeiterin
  • OLG Köln, Urt. v. 16.12.2020 – 5 U 39/20 Rezepte sind keine Gesundheitszeugnisse i.S.d. § 278 StGB; Ärzte haben keine Vermögensbetreuungspflicht hinsichtlich des Vermögens privater Versicherer oder der Beihilfekasse
  • OLG Frankfurt, Beschl. v. 22.12.2020 – 1 Ss 96/20 Strafbare Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft (m. Anm. Henning Lorenz / Engin Turhan)
  • OLG Zweibrücken, Beschl. v. 12.1.2021 – 1 Ws 76/20 Erfolgreicher Klageerzwingungsantrag wegen des Vorwurfs rechtswidriger Fixierung
  • LG Osnabrück, Beschl. v. 10.1.2020 – 4 T 8/20 – 4 T 10/20 Unbeachtlichkeit einer gegen eine Zwangsbehandlung gerichteten Patientenverfügung
  • LG Berlin, Beschl. v. 16.4.2020 – 88 T 97/18 Rechtswidrigkeit einer Zwangsbehandlung bei Vorliegen einer verbindlichen Patientenverfügung
  • LG Leipzig, Beschl. v. 22.10.2020 – 13 Qs 68/20 Vermögensarrest im Verfahren wegen des Vorwurfs des Abrechnungsbetruges (m. Anm. Markus Meißner)
     

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Beiträge

Kriminalpolitischer Kreis
Für eine sachgerechte Regelung der eigenmächtigen Heilbehandlung
Es ist gewiss keine neue Erkenntnis, dass sich „Heilbehandlungen“ ihrer Art und ihrer Zwecksetzung nach wesentlich von einer „normalen“ Körperverletzung unterscheiden und daher um der Sachrichtigkeit willen tatbestandlich gesondert geregelt werden sollten. Nach dem letzten Scheitern eines dahingehenden Anlaufs im Zuge des 6. StrRG 1998 war jedoch bereits abzusehen, dass die erhoffte alsbaldige gesetzliche Verankerung „noch eine Weile auf sich warten lassen“ wird (Eser). Zwei Jahrzehnte später hat sich der „Kriminalpolitische Kreis“ nun aber entschlossen, die inakzeptable Gesetzeslage nicht länger nur zu beklagen, sondern den legislativ Verantwortlichen einen konkret ausgearbeiteten Reformvorschlag aus der Perspektive des wissenschaftsfundierten Medizinstrafrechts zu offerieren. Dieser geht auf eine ca. zweijährige Vorarbeit zurück und will der trägen Resignation mit einem neuen Reformimpuls abhelfen.

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Dr. Katharina Wodarz / Dr. Patrick Teubner
Abrechnungsbetrug nach Wegfall der MVZ-Zulassungsvoraussetzungen
Zugleich Besprechung von BGH, Urt. vom 19.8.2020, NJW 2021, 90 ff.
Mit seinem Urteil vom 19.8.2020 1 weitet der 5. Strafsenat des BGH den Anwendungsbereich des Abrechnungsbetrugs im Gesundheitswesen erneut aus. Der Beitrag setzt sich kritisch mit dem Urteil auseinander und hinterfragt die sozialrechtlichen Prämissen, auf die der BGH seine Entscheidung stützt.

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RA Pieter Wiepjes, Dortmund / RA Eerke Pannenborg LL.M., Osnabrück
Die Reichweite der Verwendungsregelung in § 135a Abs. 3 SGB V
Gegenstand des nachfolgenden Beitrages sind die in einrichtungsinternen und einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen enthaltenen Informationen sowie ihr Schutz durch die Verwendungsregelung in § 135a Abs. 3 SGB V. Ob und wie diese Fehlermeldesysteme durch das medizinische Personal genutzt werden, hängt maßgeblich vom Schutz der darin enthaltenen Informationen, insbesondere der Gewährleistung der Anonymität, ab. Dabei wird der Umfang der Schutzwirkung entscheidend durch die Reichweite dieser Verwendungsregelung bestimmt.

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medstra-einblicke
PD Dr. med. Johann F. Spittler, Datteln
Mangelfreiheit eines freiverantwortlichen Suizidhilfe-Ersuchens – eine Betrachtung des juristischen Begriffs aus ärztlicher Sicht
Nach ständiger und letztgültiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung ist Voraussetzung für die Straffreiheit einer Hilfe zu einem Suizid mit Verzicht auf eine anschließende Rettung die Freiverantwortlichkeit. Diese ist näher charakterisiert durch die Begriffe: Einsichts- und Urteilsfähigkeit, Mangelfreiheit und innere Festigkeit sowie Wohlerwogenheit. Aus psychiatrischer Sicht problematisch, weil mangelhaft spezifiziert, ist der Begriff der Mangelfreiheit. Von besonderer Bedeutung sind Mängel der Willensbildung infolge krankheitsbedingter Defizite bei psychischen Störungen, etwa einer Depression, einer Schizophrenie, bei fortschreitender Demenz oder nach Schlaganfall. Hierzu werden in der Praxis der Suizidhilfe aufkommende Argumente für die Abwägung zwischen Patientenwillen und Lebensschutz und Konsequenzen der Entscheidungen dargestellt und ein Ausblick auf denkbare Entwicklungen gesetzgeberischer oder richterrechtlicher Spezifizierungen versucht.

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Tagungsbericht
Akad. Rat. a.Z. Dr. Thomas Wostry, Düsseldorf
11. Düsseldorfer Medizinstrafrechtstag 2020
Der 11. Düsseldorfer Medizinstrafrechtstag 2020 behandelte die Themen Sterbehilfe, Verbandssanktionen, Kooperation und Korruption im Gesundheitswesen aus der Sicht des Vertragsarzt- und Berufsrechts, den Abrechnungsbetrug im Kontext der Investitionen in MVZ-Gesellschaften und Fragen des IT-Strafrechts im Gesundheitswesen. Der Tagungsbericht zeichnet die Vorträge der Referenten nach.

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Verlag C.F. Müller

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