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Strafverfahren nach Herstellung, Weitergabe und Einnahme eines nicht zugelassenen Impfstoffes

medstra-News 38/2021 vom 21.5.2021

Der 74-jährige Labormediziner und Unternehmer Winfried Stöcker entwickelte ohne die Einhaltung des einschlägigen Zulassungsverfahrens des Paul-Ehrlich-Instituts nach eigenen Angaben einen Impfstoff gegen das Coronavirus und testete dieses an Familienmitgliedern, Mitarbeitern seines Unternehmens und sich selbst. Zudem machte er auf seiner Website Werbung für das von ihm entwickelte Präparat und berichtete von einer Wirksamkeit des Wirkstoffes von 97 %. Den Sachverhalt brachten das Paul-Ehrlich-Institut sowie das Landesamt für soziale Dienste in Kiel zur Anzeige. Es sei nicht ausgeschlossen, „dass weitere Herstellungen und Impfungen, die die Gesundheit der Probanden schwer gefährden können, durchgeführt werden.“ Vor allem wurde gerügt, dass bei Stöckers Präparat grundlegende Informationen, etwa zum Herstellungsprozess, fehlen sowie die Verabreichung des Impfstoffes an Dritte ohne Genehmigung erfolgte. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde eröffnet.

Laut Angaben Stöckers sei sein Impfstoff proteinbasiert. Darin liege bei anderen Infektionserkrankungen wie der Grippe und Hepatitis „ein unkompliziertes und jahrzehntelang bewährtes Impfschema“ darstelle. Die Herstellung solcher proteinbasierter Impfstoffe wird jedoch von sehr hohen Hygiene- und Qualitätsstandards begleitet, die bei Nichteinhaltung andere Erkrankungen wie beispielsweise Krebs auslösen können, so die Virologin und Gutachterin für die Zulassung von Impfstoffen Petra Falb. Zudem hätte Stöcker seinen Impfstoff in einer präklinischen Studie unter anderem in Tierversuchen erproben müssen, um ggfs. ungewollte Reaktionen des Immunsystems erkennen zu können. Auch seien die darauffolgenden Phasen der klinischen Studie bei der Impfzulassung nicht erfolgt, so Falb weiter, die auch an der Wirksamkeit des Impfstoffes zweifelt.


Verlag C.F. Müller

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