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Erneute Feststellung epidemischer Lage nationaler Tragweite

medstra-News 41/2021 vom 18.6.2021

Angesichts der fortbestehenden „ernsthaften Gefahr für die öffentliche Gesundheit“ (vgl. § 5 Abs. 1 S. 4 IfSG) hat der Bundestag am 11. Juni 2021 die Verlängerung der sog. epidemischen Lage nationaler Tragweite um weitere drei Monate beschlossen. Damit bleiben die bisherigen, auf der Grundlage von Verordnungen des Bundes ergangenen Regelungen etwa zu Schutzimpfungen, Einreisebeschränkungen, Arbeitsschutz und Testkosten im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Sars-CoV-2 vorerst bestehen. Gleichzeitig können Maßnahmen wie bisher ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen werden. Während Union, SPD und Grüne den Verlängerungsantrag mit 375 Stimmen unterstützten, waren auch 218 Gegenstimmen zu verzeichnen. FDP, Linke und AfD monierten die durch die Verordnungsbefugnis der Bundesregierung weiterhin eingeschränkten Rechte des Parlaments und die Unklarheit über ein Ende der epidemischen Lage. Zugleich kritisierten sie – wie zuvor schon der Bundesrechnungshof – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für dessen Agieren bei der Beschaffung und Verteilung von Schutzmasken.


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