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ISSCR-Leitlinie für Aufhebung der 14-Tage-Regel in der Embryonenforschung

medstra-News 46/2021 vom 18.6.2021

Ende Mai 2021 hat die Internationale Gesellschaft für Stammzellforschung (ISSCR) ihre neue Leitlinie zum Umgang und Forschung mit Embryonen veröffentlicht. Die elfköpfige international aufgestellte Autorengruppe aus den USA, Kanada, Großbritannien, Österreich, Japan und China plädierte in der Fachzeitschrift Stem Cell Reports dafür, aus menschlichen Stammzellen hergestellte Embryonen künftig länger als 14 Tage zu Forschungszwecken im Labor kultivieren zu dürfen. In der letzten Version der Leitlinie von 2016 war die Überschreitung der 14-Tage-Regel noch als „unzulässige Forschungsaktivität“ („prohibited activities“) deklariert worden. Grund für die Anpassung der Vorgaben seien die großen Fortschritte in der Reproduktionsmedizin – sowohl bei der Kultivierung menschlicher Embryonen als auch bei der Schaffung von Embryonen aus Stammzellen. Den Autoren der Leitlinie sei zwar sehr wohl bekannt, dass „die Kultivierung eines menschlichen Embryos zu Forschungszwecken über 14 Tage hinaus in vielen Rechtssystemen durch Gesetze und Regeln untersagt ist“. In Deutschland ist dies durch die §§ 1 und 2 Embryonenschutzgesetz (ESchG) der Fall. Dennoch müsse ein allzu pauschales Verbot in Frage gestellt werden, um wichtige Forschungsfortschritte nicht zu behindern. Es wird vorgeschlagen, jedes Forschungsprojekt einzeln nach ethischen Gesichtspunkten zu begutachten und danach einer abschließenden Bewertung zu kommen zu lassen.
Weltweit wurde die neue Leitlinie begrüßt, da einige bedeutsame Schritte der menschlichen Entwicklung erst nach Erreichen des Embryostatus stattfinden würden, deren Verständnis die Grundlagenforschung zu vielen ernsten Entwicklungsstörungen mit einer Kultivierung jenseits der 14 Tagen verbessern könnte, so beispielsweise Thomas Zwaka von der Icahn School of Medicine at Mount Sinai in New York. Auch in Deutschland haben kürzlich die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften in ihrer gemeinsamen Stellungnahme zur „Neubewertung des Schutzes von In-vitro-Embryonen in Deutschland“ v. 26. Mai 2021 für eine Reform des restriktiven deutschen ESchG geworben, um die Spende überschüssiger Embryonen auch zu Forschungszwecken zumindest für hochrangige medizinische Ziele in engen Grenzen zu ermöglichen.


Verlag C.F. Müller

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