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US-Bundesstaat Alaska führt bei COVID-19-Patienten Priorisierung nach Heilungschancen ein

medstra-News 69/2021 vom 23.9.2021

Der US-Bundesstaat Alaska hat angesichts der Ausbreitung der Delta-Variante und der damit verbundenen steigenden Fallzahlen auf die zunehmende Überlastung in den Krankenhäusern reagiert und Krisenstandards für die Versorgung eingeführt, die eine Priorisierung der behandlungsbedürftigen COVID-19-Patienten im Wesentlichen auf Grundlage ihrer Überlebenswahrscheinlichkeit vorsehen.

Nachdem bereits Idaho kürzlich seine Krisenversorgungsstandards angepasst hatte, erteilte Alaska den Gesundheitsdienstleitern nun als zweiter Bundesstaat die Befugnis, die knappen medizinischen Ressourcen sowie die Behandlung als solche vorrangig denjenigen Patienten zukommen zu lassen, die aufgrund ihrer individuellen Heilungschancen am ehesten davon profitieren können. Dies schließt die Berechtigung der Krankenhäuser ein, einzelnen Patienten die medizinische Versorgung vollständig zu verweigern.

Um den Leistungserbringern die praktische Problematik der Priorisierung bei der Auswahl der zu behandelnden Patienten und der zu treffenden Maßnahmen zu erleichtern, gab es auch in Deutschland bereits Vorschläge zur Einführung von gesetzlich festgeschriebenen Auswahlkriterien. Diese reichen von der Forderung nach einem Losentscheid über die besondere Dringlichkeit bis hin zur Prognose sowie der Lebenserwartung des Patienten. Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Zusammenhang allerdings einen Antrag im Rahmen eines verfassungsrechtlichen Eilverfahrens abgelehnt, den Gesetzgeber zum Erlass verbindlicher Triage-Regelungen zu verpflichten. Mithin existieren derzeit noch keine rechtsverbindlichen Kriterien, die im Falle einer Triage-Entscheidungssituation zu berücksichtigen sind.


Verlag C.F. Müller

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