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CDU plädiert gegen komplette Streichung von § 219a StGB

medstra-News 24/2022 vom 25.3.2022

Im Gegensatz zu dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts von Anfang März zur Abschaffung des Verbotes der Werbung zu Schwangerschaftsabbrüchen nach § 219a StGB (medstra-News 20/2022), votiert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen eine gänzliche Streichung der Norm. Stattdessen soll der Paragraph nach einem von den Parteien am 23. März 2022 vorgelegten Antrag modifiziert werden, indem Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und anderweitigen Einrichtungen „wertungsfreie Angaben“ zu den von ihnen angewendeten Methoden zur Durchführung von Abtreibungen im Internet ermöglicht werden sollen. Die Fraktion begründet ihren Antrag damit, dass die Aufrechthaltung des Paragraphen ein „wichtiger Bestandteil“ des vom Bundesverfassungsgericht geforderten Schutz des ungeborenen Lebens darstelle. Die Norm solle „vor allem einer Kommerzialisierung und gesellschaftlichen Normalisierung des Schwangerschaftsabbruchs entgegenwirken.“ Weiter seien in der gewählten Formulierung von § 219a StGB keine Rechtsunsicherheiten erkennbar. Die mit der Abschaffung der strafrechtlichen Verbotsnorm nach dem Vorschlag des Bundeskabinetts verbleibende Untersagung „berufswidriger Werbung“ für Abtreibungen sieht die Union kritisch. Eine rein berufsrechtliche Regelung erschwere es, das Verbot durchzusetzen. Der „demokratische Gesetzgeber [müsse] eine klar erkennbare rote Linie gegen die Werbung für Abtreibungen zieh[en].“


Verlag C.F. Müller

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