Logo C.F. Müller
Italienisches Unterhaus verabschiedet Gesetz zu assistiertem Suizid

medstra-News 27/2022 vom 29.3.2022

Die italienische Camera die Deputati hat am 10.3.2022 einem Gesetzentwurf zugestimmt, der assistierte Suizide in engen Grenzen ermöglichen soll. Bislang untersagt Art. 580 des italienischen Strafgesetzbuches jegliche Unterstützung beim (versuchten) Suizid mit einer Strafdrohung von bis zu 12 Jahren Freiheitsstrafe. Das Verfassungsgericht hatte die Norm allerdings bereits 2019 in Teilen für verfassungswidrig erklärt: Wenn ein Patient unheilbar erkrankt ist, unerträglich leidet und künstlich am Leben erhalten werden muss, sei es mit der Verfassung nicht vereinbar, wenn diesem ein Recht auf freiverantwortlichen assistierten Suizid verwehrt werde.

Der Gesetzentwurf orientiert sich weitestgehend an diesen vom Verfassungsgericht gesetzten Maßstäben. Patienten müssen volljährig sein, eine unheilbare und tödliche Krankheit haben oder anderweitig unerträglich und unheilbar körperlich oder physisch leiden sowie künstlich am Leben erhalten werden. Nur dann können sie, wenn sie eine eigenständige und informierte Entscheidung treffen können und bereits Palliativmaßnahmen ergriffen haben, die Unterstützung anderer bei der Selbsttötung verlangen. Der entsprechende Wille muss schriftlich festgelegt werden und an den behandelten Arzt übermittelt werden. Dieser muss sodann einen detaillierten medizinischen Bericht verfassen und an eine interdisziplinär zusammengesetzte Kommission weiterleiten. Die Kommission entscheidet sodann, ob das Suizidverlangen die im Gesetz vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt; bei einem positiven Bescheid darf sodann straflos Suizidbeihilfe geleistet werden.

Der Gesetzentwurf wird nun im Senat debattiert, der ebenfalls zustimmen muss.


Verlag C.F. Müller

zurück zur vorherigen Seite