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Portugals Parlament unternimmt dritten Versuch zur Legalisierung der Sterbehilfe

medstra-News 63/2022 vom 21.6.2022

Das portugiesische Parlament hat zum dritten Mal in etwas mehr als einem Jahr den Versuch zur Entkriminalisierung der aktiven Sterbehilfe unternommen. Der von der in Portugal regierenden sozialistischen Partei Partido Socialista (PS) eingebrachte Gesetzentwurf wurde in erster Lesung mit 128 zu 88 Stimmen bei fünf Enthaltungen angenommen. Daneben haben die Parlamentarier weiteren ähnlichen Reformvorschlägen des Linksblocks (BE), der Liberalen (IL) und der Tierschutzpartei (PAN) zugestimmt. 

Nachdem zwei vorgelegte Gesetzentwürfe angesichts der Unbestimmtheit und Widersprüchlichkeit der Definitionen, nach denen die Sterbehilfe erlaubt werden sollte, im Januar 2021 am Verfassungsgericht sowie im November 2021 am Veto des portugiesischen Staatspräsidenten Marcelo Rebelo de Sousa gescheitert waren, legt der überarbeitete Gesetzentwurf nunmehr fest, dass Menschen nur im Falle einer „endgültigen Verletzung von äußerster Schwere“ oder einer „schweren und unheilbaren Krankheit“ um aktive Sterbehilfe bitten können. 

Sämtliche Gesetzentwürfe zum ärztlich assistierten Suizid sind nun in einem einheitlichen Gesetzestext an den Präsidenten weiterzuleiten, der ihn entweder unterzeichnen, erneut sein Veto einlegen oder an das Verfassungsgericht zur Prüfung weiterleiten kann. Rebelo de Sousa gab bereits gegenüber portugiesischen Medienvertretern an, er werde die endgültige Fassung des Gesetzes abwarten, bevor er sich dazu äußere.

Sollte es zu einer Legalisierung der Sterbehilfe kommen, wäre Portugal nach Belgien, den Niederlanden, Luxemburg sowie Spanien das fünfte Land der Europäischen Union, welches die aktive Sterbehilfe erlaubt.


Verlag C.F. Müller

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