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Experten für Einführung eines Gesundheitsdatennutzungsgesetzes

medstra-News 79/2022 vom 22.7.2022

Mitte der zweiten Juliwoche sprach sich der Wissenschaftliche Beirat für digitale Transformation der AOK Nordost dafür aus, das geplante Gesundheitsdatennutzungsgesetz schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Laut eines Positionspapieres des Beirats, sei eine rechtssichere und verstärkte Nutzung gesundheitlicher Daten von „herausragender“ Bedeutung und überwiege etwaige Risiken. Dirk Heckmann, Geschäftsführer des Expertengremiums, betonte, die unterlassene Nutzung wichtiger Gesundheitsdaten verletze die staatliche Pflicht zum Schutz von Leben und Gesundheit. Die Nutzung der Daten soll dabei nicht nur der Forschung vorbehalten, sondern allen Akteuren im Gesundheitswesen ermöglicht werden. Handlungsbedarf sieht Heckmann auch aufgrund der drohenden Coronawelle im Herbst. So hatte bereits der Corona-Sachverständigenrat der Bundesregierung festgestellt, dass unter der derzeitigen Datenlage die aussagekräftige Bewertung der Wirksamkeit vorangegangener Coronaschutzmaßnahmen erschwert sei.

Der Beirat sieht in Finnland und Estland bereits positive Erfahrungen mit einer gesetzlich regulierten Datenverwertung im Gesundheitswesen. Die Regulierung habe Akzeptanz und Vertrauen für ein digitales Gesundheitswesen gestärkt. Durch strenge Zugriffskonzepte könne die Intimsphäre und Persönlichkeitsrechte der Versicherten gewahrt werden, ohne den hohen Nutzen der Daten zu gefährden. Durch sog. Datencockpits sollen Patientinnen und Patienten ohne größere Hürden nachvollziehen können, wo ihre Daten gespeichert sind und welche Personen oder Institutionen auf ihre Gesundheitsdaten zugegriffen haben. Zugleich werden der jeweilige Zweck und das Datum des Zugriffs festgehalten.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hört derzeit die Interessenvertreter zum geplanten Gesetz an. Ein genauer Zeitplan für dessen Umsetzung wurde bisher nicht veröffentlicht.


Verlag C.F. Müller

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