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Nach Anhörung im BMG: Debatte um Triage-Gesetz dauert an

medstra-News 89/2022 vom 16.8.2022

Der Referentenentwurf eines Triage-Gesetzes (s. medstra-News 67/2022), der bereits unmittelbar nach seiner Veröffentlichung teilweise scharfe Kritik von vielen Seiten hervorgerufen hat (s. medstra-News 84/2022), ist weiter heftig umstritten. Dabei steht vor allem die Behandlung der ex post-Triage sowie der Schutz von behinderten Patienten im Vordergrund.

Wie das Ärzteblatt berichtet, haben verschiedene Verbände bei einer Anhörung im Gesundheitsministerium Nachbesserungen gefordert. Der Caritas-Verband forderte, im Gesetzentwurf noch deutlicher hervorzuheben, dass es primär auf die Dringlichkeit ankommen müsse. Verschiedene evangelische Verbände plädierten dafür, im Gesetzentwurf klarzustellen, dass der Unterschied zwischen der aktuellen und der kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit besonders erheblich sein müsse.

Während die meisten der angehörten Verbände das vorgesehene Verbot der ex post-Triage befürworteten, sprach sich die Bundesärztekammer gegen ein Verbot aus. Die Ärztekammer kritisierte, dass durch ein Verbot das Entscheidungsdilemma lediglich von den Intensivstationen in die Notaufnahmen verlagert werde. Hier müsse man aber mit viel weniger Informationen eine Entscheidung treffen. Der Past Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), Uwe Janssens, wies zudem darauf hin, dass ein Ausschluss der ex post-Triage zu mehr vermeidbaren Todesfällen führen würde. Besonders wichtig sei aber, dass Ärzte in derlei Extremsituationen rechtlich abgesichert seien, wobei die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Handelns bei der Ärzteschaft selbst und nicht bei den Gerichten liegen sollte.

Die Vertreter von Behinderten-Verbänden kritisierte diese Haltung der Ärztevertreter scharf. Es gilt insgesamt aber als unwahrscheinlich, dass das BMG seine Ansicht zur ex post-Triage noch ändern wird.


Verlag C.F. Müller

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