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Bundesfamilienministerin fordert Abschaffung von § 218 StGB

medstra-News 2/2023 vom 5.1.2023

Die Bundesfamilienministerin Lisa Paus plädiert für eine Abschaffung des § 218 StGB, der Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich pönalisiert, sofern diese nach der Nidation vorgenommen werden. Nach Ansicht der Politikerin von Bündnis 90/Die Grünen betreffe der Themenbereich einer Abtreibung fundamentale, existenzielle Fragen, wobei dem Menschenrecht auf reproduktive Selbstbestimmung sowie dem Recht von Frauen, über ihren Körper eigenständig zu entscheiden ein besonderes Gewicht beigemessen werden müsse.

„Wer anders als die Schwangeren selbst sollte entscheiden, ob sie ein Kind austragen möchten oder können? Wer anders als die Frauen selbst sollte darüber entscheiden, wann und in welchen Abständen sie Kinder bekommen?", fragte Paus im Gespräch mit den Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe. 

Während einerseits der Zugang zu sicheren und bezahlbaren Kontrazeptiva gewährleistet werden müsse, sei von staatlicher Seite ferner sicherzustellen, dass neben einer möglichst risikofreien Schwangerschaft und Geburt auch Schwangerschaftsabbrüche ermöglicht werden. Das gegenwärtig im Strafgesetzbuch verankerte Abtreibungsverbot sei nach Paus „nicht der richtige Ort, das zu regeln“. Zur konkreten Ausgestaltung einer Neuregelung außerhalb des Strafgesetzbuchs soll laut Paus von der Ampel-Koalition noch in dieser Legislaturperiode eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin mobilisiert werden, „um genau diese hochkomplexen juristischen Fragen zu klären“. 

Darüber hinaus erwägt Paus zum Schutz der schwangeren Frauen, sogenannte Gehsteigbelästigungen durch die Schaffung eines neuen Tatbestands im Rahmen einer Erweiterung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes künftig als Ordnungswidrigkeit zu ahnden, um einen „ungehinderten Zugang zu den Beratungsstellen ausdrücklich gesetzlich vorzuschreiben“. Unter Gehsteigbelästigungen werden die Protestaktionen von Abtreibungsgegnern unmittelbar vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Krankenhäusern und Praxen gefasst, die den Betroffenen den Zugang zu den Einrichtungen erschweren. Außerdem sprach sich die Bundesfamilienministerin für eine Entstigmatisierung derjenigen Frauen aus, die sich zu einem Schwangerschaftsabbruch entschließen. 

Die aus SPD, Grüne und FDP bestehende Ampel-Koalition hatte bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass eine einzusetzende Kommission mit der Schaffung einer Neuregelung betraut werden sollte. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sei eine Abstimmung über die Zusammensetzung der Kommission innerhalb der Bundesregierung jedoch noch nicht zu einem abschließenden Ergebnis gelangt, so das Bundesfamilienministerium auf Anfrage. Daher ist eine etwaige Reform des unter Strafe stehenden Schwangerschaftsabbruchs aktuell noch nicht abzusehen.


Verlag C.F. Müller

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