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Kontroverse um Vollzugsdefizit bei Verstößen gegen einrichtungsbezogene Coronaimpfpflicht

medstra-News 4/2023 vom 13.1.2023

Wie aus einer Umfrage der Welt am Sonntag bei allen 16 Landesregierungen hervorgeht, standen knapp 270.000 Verstößen gegen die sog. einrichtungsbezogene Impfpflicht nur rund 8.250 Bußgeldverfahren oder ausgesprochene Tätigkeitsverbote gegenüber. Nachdem Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen den Gesundheitsämtern zwischen März und Dezember 2022 alle Mitarbeiter zu melden hatten, die über keinen gültigen Impf- oder Genesenennachweis verfügten, strengten diese in sieben Bundesländern kein einziges Bußgeldverfahren an.

Auch nach ihrem Auslaufen zum Jahresende 2022 bleibt die einrichtungsbezogene Impfpflicht daher politisch hoch umstritten. Während die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD im Bundestag, Heike Baehrens, das Gesetz als sachgerechte und wichtige Maßnahme zum Schutz vulnerabler Patientengruppen verteidigte, bezeichnete der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Andrew Ullmann, die mangelhafte Umsetzung als aufklärungsbedürftigen Missstand. Angesichts der von einigen Ländern bereits im Vorfeld angekündigten Zurückhaltung bei der Verhängung von Sanktionen, wohl auch aus Sorge vor einem starken Rückgang des Pflegepersonals und damit verbundener Versorgungsengpässe, kritisierten Tino Sorge als gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion sowie die Deutsche Stiftung Patientenschutz zudem, dass die Regelung in Teilen Deutschlands faktisch nie in Kraft und damit ungerecht gewesen sei.


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