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Debatte um die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen – Buschmann warnt vor vorschnellen Entscheidungen

medstra-News 18/2023 vom 21.2.2023

Nachdem sich Bundesfamilienministerien Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) Anfang des Jahres für die Abschaffung des Paragraphen 218 des Strafgesetzbuches (StGB) ausgesprochen hatte, nimmt die Debatte um die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen allmählich Fahrt auf. Es wurde eine Expertenkommission ernannt, welche noch vor Ostern ihre Arbeit aufnehmen und innerhalb eines Jahres ein Votum zur Streichung von § 218 StGB ausarbeiten soll. Kern der Prüfung wird die Frage sein, ob ein verfassungsfestes Modell aufgestellt werden kann, welches das ungeborene Leben ausreichend schützt, ohne die Notwendigkeit Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe zu stellen. 

In Reaktion auf den Vorstoß Paus mahnte Justizminister Marco Buschmann (FDP) jedoch zur Vorsicht. Es sollte nicht der Fehler „öffentlicher Vorfestlegungen“ begangen werden, um Druck auf die Kommission auszuüben, indem ein Ergebnis vorgegeben werde. Das Votum der Expertengruppe sei abzuwarten, bevor eine politische Entscheidung anstehe.

Paus will mit der Abschaffung von § 218 StGB das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung und das Selbstverfügungsrecht von Frauen über ihren Körper stärken. Das Strafgesetzbuch sei „nicht der richtige Ort“, den Abtreibungsvorgang zu regeln, argumentierte die Familienministerin.


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