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Geldbuße für Pflegekraft mit gefälschtem Impfpass

medstra-News 27/2023 vom 21.3.2023

Das Landgericht Hildesheim hat am 15. März 2023 eine frühere Mitarbeiterin eines Hildesheimer Pflegeheims wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe in Höhe von 10 Euro zu 60 Tagesätzen rechtskräftig verurteilt. Die 46-jährige Pflegekraft hatte ihrem Arbeitgeber einen gefälschten Impfpass vorgelegt. Besonders brisant wurde der Fall, da die Pflegerin sich anschließend unwissentlich mit COVID-19 ansteckte und weiterarbeitete, obwohl sie sich hätte in Quarantäne begeben müssen. Anschließend grassierte das Virus im Pflegeheim und infolge einer Infektion verstarben drei Heimbewohnerinnen. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Hildesheim der Pflegerin daher auch fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung zu Last gelegt. Hinsichtlich dieser Vorwürfe wurde das Verfahren jedoch eingestellt. Die hinzugezogenen Gutachter gaben an, dass nicht festgestellt werden könne, ob die 46-Jährige zweifelsfrei Auslöserin der Infektionskette war. Die zentrale Probe, um eine Infektionsverbindung darzulegen, fehlte der Staatsanwaltschaft. Der Abstrich wurde im Labor zwar als positiv bestätigt, jedoch vor einer weiteren detaillierten Analyse laut eigener Angaben der Staatsanwaltschaft „versehentlich vernichtet“. Das Landgericht Hildesheim berücksichtigte strafmildernd, dass die Angeklagte Selbstanzeige wegen des gefälschten Impfpasses erstattete.


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