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BMG legt Gesetzentwurf zur Cannabislegalisierung zur Ressortabstimmung vor

medstra-News 45/2023 vom 3.5.2023

Das von Karl Lauterbach geführte Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den ersten Gesetzentwurf zur geplanten Cannabislegalisierung vorgelegt und zur Ressortabstimmung an die anderen Bundesministerien zur Ansicht und Prüfung übermittelt.

Bis zum Abschluss dieser Phase des Gesetzgebungsverfahrens werden die konkreten Inhalte des Referentenentwurfs noch nicht öffentlich gemacht. Aus Kreisen der Regierung heißt es allerdings, dass der Gesetzestext auf das im letzten Monat vorgestellte Eckpunktepapier zurückgreife. Hiernach sollen sogenannte „Cannabisclubs“ gemeinschaftlich Cannabis anbauen und an die Mitglieder zum Eigenbedarf abgeben dürfen, wobei der Bezug monatlich auf maximal 50 Gramm pro Mitglied zu maximal 25 Gramm pro Abgabe für über 21-Jährige beschränkt ist. Ferner ist laut dem Eckpunktepapier vorgesehen, dass der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis sowie der Eigenanbau von maximal drei weiblichen Pflanzen künftig zulässig sein sollen. Der Gesetzentwurf beinhaltet dagegen keine Möglichkeit des kommerziellen Verkaufs von Cannabis in Fachgeschäften. Dieser soll erst über verschiedene Pilotprojekte in Modellregionen erprobt und anschließend nach der Sommerpause in einem weiteren Gesetzentwurf reguliert werden (siehe medstra News 39/2023).

Nach erfolgter Ressortabstimmung ist der Gesetzentwurf von der Bundesregierung in den Bundestag einzubringen, wobei die Befürworter der Cannabislegalisierung aus der Ampelkoalition ein Inkrafttreten des ersten Gesetzespakets noch in diesem Jahr anstreben.


Verlag C.F. Müller

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