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Bewegung bei Suizidbeihilfe: Fusion zweier Gesetzesentwürfe geplant

medstra-News 59/2023 vom 9.6.2023

Nachdem es zuletzt still um die Neuregelung der Suizidbeihilfe geworden war, haben die Abgeordnetengruppen um Renate Künast und Katja Keul (Grüne) und Katrin Helling-Plahr (FDP) nach Angaben des RedaktionsNetzwerks Deutschland nun angekündigt, ihre jeweiligen Gesetzesentwürfe miteinander kombinieren zu wollen. Damit sollen die Chancen gegenüber der von einer dritten Abgeordnetengruppe um Lars Castellucci (SPD) favorisierten restriktiveren Regelung verbessert werden. 

Letzterer Gesetzentwurf, den 111 Abgeordnete unterstützen, sieht ein grundsätzlich strafbewehrtes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe vor, das nur dann nicht gelten soll, wenn bestimmte Beratungspflichten und Wartezeiten beachtet werden. Dazu seien im Regelfall mindestens zwei Untersuchungen durch Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie sowie mindestens eine weitere Beratung erforderlich. Flankiert wird die Regelung durch ein Werbeverbot für Hilfe zur Selbsttötung. 

Demgegenüber strebt der bisher 69 Unterstützer zählende Entwurf der Gruppe um Helling-Plahr den Aufbau eines Netzwerks von Beratungsstellen an, die Sterbewillige ergebnisoffen aufklären sollen. Frühestens zehn Tage später soll es Ärzten dann möglich sein, Medikamente zur Selbsttötung zu verschreiben. Zudem soll ein auch Ärzte umfassendes Recht darauf etabliert werden, Hilfe zum Suizid zu leisten und die Betroffenen bis zu ihrem Tod zu begleiten.

Der von 45 Parlamentariern bevorzugte Vorschlag der Gruppe um Künast und Keul spricht sich schließlich für eine Regelung aus, die verfahrenstechnisch zwischen Sterbewilligen in einer medizinischen Notlage und solchen ohne akute Notlage differenziert. Während in ersterem Fall Beratung als auch Verschreibung entsprechender Medikamente Ärzten obliege, sei in letzterem ein Antrag bei einer vom jeweiligen Bundesland zu bestimmenden Stelle erforderlich, der u.a. eine zweimalige Beratung in einer staatlich zugelassenen Beratungsstelle voraussetze. Hilfsanbieter müssten zudem staatlich zugelassen sein.


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