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Verfassungsbeschwerde gegen früheren § 219a StGB nicht zur Entscheidung angenommen

medstra-News 62/2023 vom 9.6.2023

Das BVerfG hat die von der Gießener Ärztin Kristina Hänel gegen das frühere Werbeverbot für Abtreibungen eingelegte Verfassungsbeschwerde abgewiesen. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass nach der Aufhebung des Straftatbestands im Sommer 2022 insoweit auch unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr kein Rechtsschutzbedürfnis mehr bestehe. Hänel sei durch die Gesetzesänderung, mit der auch die darauf basierenden Urteile aufgehoben worden waren, vollständig rehabilitiert.


Verlag C.F. Müller

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