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Reform des Sterbefallmonitorings

medstra-News 64/2023 vom 23.6.2023

Am 15. Juni 2023 hat der Bundestag beschlossen, dass in Deutschland zukünftig ein systematisches Sterbefallmonitoring stattfinden soll. Nach dem Gesetz zur Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes, des Infektionsgesetzes und personenstands- und dienstrechtlicher Regelungen soll die neue Erfassung Sterbefälle in Zusammenhang „mit Hitzewellen, anderen belastenden Umweltbedingungen oder Krankheitsgeschehen [darstellen] und auffällige Verläufe aufzeigen.“ Zuständig wird das Statistische Bundesamt sein, welches ein systematisches und dauerhaftes Monitoring implementieren soll, welches „umfassende Information[en] für breite Nutzerkreise sicherstell[t].“ Die Regelung im Infektionsschutzgesetz, die sich in der Pandemie als umständlich herausgestellt hatte und vorsah, dass die Standesämter die Sterbefalldaten an die Gesundheitsbehörden liefern und von dort an das Robert-Koch-Institut weitergegeben werden, entfällt hingegen.


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