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Bundeskanzler Scholz bedauert ausbleibende Regelung der Sterbehilfe

medstra-News 77/2023 vom 25.7.2023

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sagte am 14. Juli 2023 bei der Sommerpressekonferenz in Berlin, es sei bedauerlich, dass sich der Bundestag nicht auf eine Regelung zur Sterbehilfe verständigen konnte. Er selbst habe sich „bewusst öffentlich zurückgehalten“, da die Entscheidung „als Gewissensentscheidung der Abgeordneten zu treffen war.“

Der Bundestag hatte kurz vor der Sommerpause zwei Gesetzentwürfe zur Regelung der Suizidassistenz abgelehnt, jedoch mit großer Mehrheit eine verstärkte Suizidprävention beschlossen (ausführlich zur Abstimmung siehe medstra News 73/2023).

Scholz bekräftigte bei dem Interview zudem die 2020 getroffene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), welches ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben anerkannte. Es könne an der Wirkung des Urteils kein Zweifel bestehen und es wäre „schöner und besser gewesen,“ wenn es einen Gesetzbeschluss gegeben hätte. Scholz forderte die Gerichte nunmehr auf, in konkreten Einzelfällen die Klarheit der Verfassungsrechtsprechung zu unterstreichen, solange der Bundestag die Vorgaben des BVerfG nicht umgesetzt habe.


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