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In Mecklenburg-Vorpommern soll die Weitergabe von Patientendaten vereinfacht werden

medstra-News 78/2023 vom 25.7.2023

Die von der SPD und den Linken geführte Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern will den Zugang der Forschungsgemeinschaft zu Gesundheitsdaten vereinfachen, um für eine bessere Gesundheitsversorgung und Prävention der Bevölkerung zu sorgen. Dafür soll im Landeskrankenhausgesetz (LKHG-MV) eine Widerspruchslösung für die Weitergabe von Patientendaten implementiert werden. Momentan sieht § 37 LKHG-MV vor, dass die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Patientendaten zu Forschungszwecken nur zulässig sind, wenn zuvor eine aktive Einwilligung getätigt wurde.

Zukünftig soll die Weitergabe nur beschränkt sein, sobald die betroffenen Patienten und Patientinnen dieser widersprochen haben. Die genutzten Daten sollen zuvor pseudonymisiert und allein zu Forschungszwecken Verwendung finden, eine Veräußerung an Dritte wird ausgeschlossen. Laut Bettina Martin (SPD), der Wissenschaftsministerin Mecklenburg-Vorpommerns, soll die Neuregelung „effizientere Forschungsbedingungen“ schaffen und Bürokratie abbauen, damit die Auswertung von täglich in den Kliniken erhobenen Daten erleichtert wird, um onkologische sowie seltene Erkrankungen besser zu verstehen. Mecklenburg-Vorpommern werde durch die geplante Gesetzesänderung zum Vorreiter, um aus großen Datenmengen neues Wissen zu generieren. Vor allem bei der Entwicklung und dem Einsatz künstlicher Intelligenz in der Gesundheitsforschung soll die vereinfachte Datennutzung helfen.

Der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt betonte, dass die Patienten und Patientinnen über die Nutzung ihrer Daten zu Forschungszwecken informiert werden und jederzeit voraussetzungslos widersprechen können. „Nur unter diesen Voraussetzungen wird ein Widerspruchsrecht den Interessen der Patientinnen und Patienten hinreichend gerecht,“ so Schmidt. Zugleich sollen die erhobenen Daten durch in dem Gesetz verankerte hohe technische Standards geschützt werden.


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