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Deutsches Institut für Menschenrechte empfiehlt Zulassungsstopp für pränatale Testverfahren

medstra-News 85/2023 vom 22.8.2023

Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt in einem Bericht, einen Zulassungsstopp für pränatale Testverfahren zu erlassen, ein Monitoring zu Umsetzung und Folgen der Kassenzulassung von nicht-invasiven Pränataltests einzuführen und die gesellschaftlichen Auswirkungen dieser Zulassung von einem Expertengremium prüfen zu lassen.

Hintergrund ist, dass der nicht-invasive Pränatal-Test auf Chromosomen-Abweichungen seit Juli 2022 eine Kassenleistung ist. Mit dem Test kann die Wahrscheinlichkeit ermittelt werden, dass das Kind mit Trisomie 13, 18 oder 21 zur Welt kommt. Der Bericht kritisiert, dass durch die Übernahme des Tests der gesellschaftliche Druck wachsen könne, Kinder mit Behinderungen abzutreiben. Eine angemessene Debatte zu den Implikationen des Verfahrens sei nicht geführt worden. Laut Bericht hätten Schwangerschaftsabbrüche seit Einführung des Tests zugenommen. Weitere Pränataltests befänden sich schon in der Entwicklung.

Der Bericht wird der Monitoring-Stelle der UN-Behindertenrechtskonvention vorgelegt und benennt Bereiche in Deutschland, denen die Monitoring-Stelle aus Sicht des Menschenrechtsrates besondere Aufmerksamkeit widmen sollte. Diese prüft Ende August, wie die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland umgesetzt werden. Die letzte Überprüfung erfolgte 2015.
 


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