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DSGVO gibt Patienten Anspruch auf kostenfreie Kopie ihrer Krankenakte

medstra-News 117/2023 vom 10.11.2023

Der EuGH hat entschieden, dass Patienten einen Anspruch auf eine kostenfreie Kopie ihrer Patientenakte haben. Dieser ergibt sich aus der DSGVO. Patienten können demnach eine erste, vollständige Kopie kostenfrei erhalten, ohne dafür Gründe angeben zu müssen. Erst für weitere Kopien könne ein Entgelt verlangt werden. 

Der Entscheidung liegt eine Vorlage des BGH zugrunde. Dieser hatte darüber zu entscheiden, ob ein Patient, der einen Behandlungsfehler vermutete, von seiner Zahnärztin eine kostenlose Kopie seiner Patientenakte fordern konnte, um Haftungsansprüche geltend machen zu können. 

Die Entscheidung habe weitreichende Folgen für das deutsche Gesundheitssystem, so der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Er sehe die Notwendigkeit, die Vorschriften im BGB zur Einsicht in die Patientenakte zu ändern. Die Entscheidung berühre darüber hinaus auch die Einführung der elektronischen Patientenakte.


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