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Frankreich: Recht auf Abtreibung wird in Verfassung verankert

medstra-News 19/2024 vom 7.3.2024

Als erstes Land weltweit nimmt Frankreich die „Freiheit zur Abtreibung“ in Artikel 34 der Verfassung auf. Die hierfür erforderliche Drei-Fünftel-Mehrheit wurde bei einer Sitzung beider Parlamentskammern, der Nationalversammlung und dem Senat, im Schloss von Versailles erreicht. 780 Parlamentarier stimmten mit Ja, 72 mit Nein. Mehr als 80 Prozent der Franzosen befürworten die Verfassungsänderung.

Auslöser für die in Frankreich anderthalb Jahre dauernde Debatte war die Entscheidung des Supreme Courts im Sommer 2022. Das höchste Gericht der USA kippte das wegweisende Urteil „Roe v. Wade“ und hiermit auch das vorher bundesweit geltende Recht auf Schwangerschaftsabbrüche. In Frankreich führte dies zu heftigen Debatten. Der französische Präsident Emmanuel Macron erklärte, nachdem er das Thema zur Chefsache gemacht hatte: „2024 wird die Freiheit der Frauen zu einem Schwangerschaftsabbruch unumkehrbar sein.“

Bereits seit 1975 sind in Frankreich Abtreibungen bis zur zehnten Schwangerschaftswoche straffrei. Derzeit können schwangere Frauen je nach Methode bis zur 14. Woche abtreiben, wobei die Kosten dafür von der Krankenkasse übernommen werden. In Frankreich hat es im Jahr 2022 gut 230.000 Abtreibungen gegeben, insgesamt 17.000 mehr als noch 2021. Die Zahl der Abbrüche blieb aber über die letzten zwei Jahrzehnte hinweg mehr oder weniger konstant.

Abtreibungsbefürworter haben nach der Entscheidung in Paris gejubelt. Abtreibungsgegner hingegen versammelten sich während der Abstimmung in der Nähe des Kongresses und protestierten gegen die Verfassungsänderung. Die katholische Kirche machte deutlich, dass sie Schwangerschaftsabbrüche weiterhin ablehnt.


Verlag C.F. Müller

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