Logo C.F. Müller
Abgeordnete bereiten zwei Gesetzentwürfe zur Suizidassistenz vor

medstra-News 24/2024 vom 3.4.2024

Im Bundestag gehen die Arbeiten an einem Gesetz zur Regelung des begleiteten Suizids weiter. Dabei sollte laut dem SPD-Abgeordneten Dr. Lars Castellucci sowohl dem Missbrauch und einer Normalisierung dieser Art des Sterbens vorgebeugt werden als auch der Zugang zu einem todbringenden Medikament geregelt werden. Castellucci war Initiator einer der beiden gescheiterten Gesetzesentwürfe im vergangenen Jahr zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung und zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung.  

Derzeit berate die Gruppe in gleicher Zusammensetzung, welche Änderungen erforderlich sind, um dem neuen Gesetzentwurf zu einer Mehrheit zu verhelfen. Diesmal würden auch diejenigen Abgeordneten, die beide Entwürfe ablehnten, einbezogen. Castellucci zufolge werde nur dann, wenn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2020 vollständig umgesetzt werde, eine Mehrheit im Parlament gefunden werden können.

Auch die zweite Initiative um die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr hat einen ähnlichen Weg eingeschlagen.  „Als fraktionsübergreifende Gruppe für ein liberales Suizidhilfegesetz sind wir davon überzeugt, dass wir einen liberalen und klaren Rechtsrahmen für die Sterbehilfe brauchen“, teilte Helling-Plahr der Ärzte Zeitung mit. Aus diesem Grund habe man eine umfassende Befragung aller Abgeordneten zur Verbesserung des Entwurfes durchgeführt.

Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) wirbt für eine schrittweise Umsetzung des Urteils. Zunächst sollte der assistierte Suizid durch Ärzte bei körperlich Schwerstkranken und Palliativpatienten möglich werden. Nach zwei Jahren soll eine Evaluierung der Ergebnisse stattfinden, um im Anschluss zu prüfen, ob der assistierte Suizid auch für weitere Patientengruppen, z.B. chronisch seelisch erkrankte Menschen, in Betracht kommt.

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) wirbt unteressen für eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes. „Zum Zwecke der Selbsttötung“ sollen Ärzte Natrium-Pentobarbital rezeptieren können, was in der Schweiz bereits üblich sei. Das Mittel stehe einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zufolge für die Suizidassistenz nicht zur Verfügung. Der Gesetzgeber müsse das laut DGHS-Präsident Robert Roßbruch regeln. Bis dahin behelfen sich die Sterbehelfer des DGHS mit Thiopental. Hierfür legen die Ärzte einen Zugang, daraufhin kann der Sterbewillige den Zufluss des Medikaments auslösen, so Roßbruch.

Eigenen Angaben zufolge organisierte die DGHS im vergangenen Jahr 419 Suizidbegleitungen durch Ärzte für ihre Mitglieder.


Verlag C.F. Müller

zurück zur vorherigen Seite