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Organspenderegister: Patientenschützer kritisieren Vorhaben der Bundesregierung

medstra-News 18/2026 vom 12.3.2026

Patientenschützer kritisieren die Pläne der Bundesregierung, entgegen der Forderung des Bundestags die Möglichkeiten zur Eintragung in das Organspenderegister doch nicht auszuweiten. „Ein Staat, der die Organspendebereitschaft fördern will, verliert so an Glaubwürdigkeit“, sagte Eugen Brysch, Vorsitzender der Stiftung Patientenschutz, den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland.

Der Verbandsvorsitzende erinnert an den Beschluss des Bundestags vor sechs Jahren, demzufolge sich Bürgerinnen und Bürger künftig auch in den Ausweisstellen in das Zentralregister eintragen können. Die Bundesländer setzten diese gesetzliche Pflicht jedoch nicht um, weshalb es deutschlandweit „in kaum einer Kommune für jeden zugängliche datenschutzsichere Terminals“ gebe. Aus diesem Grund verwundere der Umstand, dass sich bislang nur so wenig Menschen registriert hätten, nicht. „Statt von den Ländern die Gesetzestreue einzufordern, soll die kommunale Einrichtungspflicht der barrierefreien Angebote jetzt gestrichen werden“, beanstandete Brysch.

Im Jahr 2020 hatte der Bundestag den Vorstoß mehrerer Abgeordneter zur Einführung der Widerspruchslösung abgelehnt. Gleichwohl wurde die Einrichtung eines Organspendezentralregisters beschlossen. Die Gesundheitsminister der Länder forderten den Bund später dazu auf, die beschlossene Möglichkeit zur Eintragung in den Ausweisstellen wieder zu streichen. Diesem Anliegen will die Bundesregierung nun nachkommen.


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