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Ehemaliger Kinderpsychiater und Sachbuchautor verurteilt

medstra-News 25/2026 vom 31.3.2026

Das Landgericht Bonn hat den Kinderpsychiater und Sachbuchautor Michael Winterhoff am 4. März 2026 wegen Körperverletzung in sieben Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in einem weiteren Fall zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. In zwei Fällen wurde er freigesprochen.

Die Kammer stellte fest, dass der Angeklagte Kindern und Jugendlichen ohne medizinische Indikation das Neuroleptikum Pipamperon zur Dauerbehandlung verordnet habe. Sie sprach ihn allerdings nur der Körperverletzung und nicht der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Das Gericht erkannte im Gegensatz zur Anklage keinen Schädigungswillen, sondern der Psychiater habe die Medikamente „in heilender Absicht“ verordnet. Außerdem sei er irrig davon ausgegangen, die Sorgeberechtigten ausreichend aufgeklärt zu haben. Die Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von drei Monaten und neun Jahren gefordert hatte, hat unter anderem deshalb angekündigt, Revision einzulegen. Auch einige Nebenkläger kritisierten die Verfahrensführung und hatten während des Verfahrens Befangenheitsanträge gegen die Vorsitzende Richterin gestellt.

Winterhoff wurde durch Fernsehauftritte und Bücher wie das 2008 erschienene Werk „Warum unsere Kinder Tyrannen werden“ bekannt. Ursprünglich war er wegen gefährlicher Körperverletzung in 36 Fällen angeklagt (s. zum Verfahren bereits medstra-News 91/2024 vom 13.12.2024). Das Verfahren erwies sich als lang und komplex, auch weil der Psychiater mit zahlreichen Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen kooperiert hatte und viele Fälle unterschiedlich gelagert gewesen sein sollen. Deshalb wurde in der Hauptverhandlung das Verfahren hinsichtlich 26 weiterer möglicher Fälle abgetrennt.

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe im Prozess bestritten und seine Verteidiger hatten einen Freispruch gefordert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; sowohl Staatsanwaltschaft als auch die Verteidiger von Winterhoff haben Revision eingelegt. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.


Verlag C.F. Müller

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