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Kritik an Verordnung und Abgabe von Abnehmspritzen über Onlineplattformen

medstra-News 27/2026 vom 28.4.2026

Nach einem Bericht der Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz vertreiben Onlineplattformen Abnehmspritzen, ohne die ärztlichen und pharmakologischen Standards einzuhalten.

Die Verbraucherzentralen haben hierfür Testkäufe von Abnehmspritzen bei zehn telemedizinischen Plattformen durchgeführt, die die Abnehmspritze „Wegovy“ per Fragebogen verschreiben. Eine Videoberatung oder ein anderer persönlicher Kontakt fanden nicht statt. Vier Plattformen sahen eine verpflichtende Ausweisprüfung vor und wurden deshalb nicht weiter geprüft, da die Testkäufer ein fiktives Nutzerprofil verwendeten. Von den restlichen sechs Plattformen verlangten vier keinerlei Nachweise zur Identität oder zum Körpergewicht. Bei den zwei Plattformen, die Fotos verlangten, konnte die Kontrolle in einem Fall mittels KI-generierter Bilder unterlaufen werden. Schließlich konnte zwar bei keiner der sechs Plattformen eine Abnehmspritze bestellt werden, wenn im Fragebogen Normalgewicht (BMI 21,6) angegeben wurde. Allerdings konnte man bei fünf der Plattformen die dann erfolgende Warnmeldung umgehen, indem man ein fiktives, im adipösen Bereich liegendes Gewicht angab.

Das Mittel „Wegovy“ mit dem Wirkstoff Semaglutid, einem GLP-1-Rezeptorantagonist, bewirkt ein schnelleres Sättigungsgefühl und reduziert Heißhungerattacken. Es ist eigentlich nur für Menschen mit Adipositas (BMI von mindestens 30) indiziert oder bei Übergewicht (BMI von mindestens 27) mit gewichtsbezogenen Folgeerkrankungen. Die Verordnung rein auf Grundlage eines leicht manipulierbaren Online-Fragebogens verstößt daher nach Auffassung der Verbraucherschützer gegen die Regelungen zur ärztlichen Fernbehandlung. Zudem können Nebenwirkungen wie Übelkeit, Erbrechen oder Allergien auftreten und die Langzeitfolgen sind noch unzureichend erforscht.


Verlag C.F. Müller

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