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Die aktuelle Ausgabe 5/2026

medstra-statement

Dr. Henning Lorenz, M.mel.
Zum 10. Geburtstag: Vertrauen ist gut, aber Kontrolle besser?
Gedanken zur Telekommunikationsüberwachung beim Verdacht auf Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen
 

Beiträge

Professor Dr. Joachim Berndt, Wilhelmshaven
Die Verteidigung wegen Abrechnungsbetruges durch Pflegedienste
(Teil 2)

RA Professor Dr. jur. Hendrik Schneider, Wiesbaden
Zehn Jahre Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen - Zwischenbilanz und Perspektiven

Professor Dr. Karsten Scholz, Leibniz-Universität Hannover
Triage - Hinweise für einen neuen Regelungsversuch

Professor Dr. Jens Prütting, LL.M.oec., Bucerius Law School, Hamburg
Aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung zu Aufklärungspflichten
 

Rezensionen

RA Professor Dr. iur. habil. Helmut Pollähne, Bremen
Karlheinz Keppler/Wolfgang Lesting/Heino Stöver (Hg.), Medizin in Haft. Gesundheitsversorgung im Justiz- und Maßregelvollzug
 

Literaturübersicht

Wiss. Mit. Jessica Krüger, MPhil (Cantab) / Wiss. Mit. Felix Tim Fischer, Dipl. Jur., Bucerius Law School, Hamburg
Beitragsübersicht Medizinstrafrecht - Januar bis März 2026
 

Rechtsprechung

VfGH Österreich, Erk. v. 6.10.2025 - G 52/2025 
Verfassungswidrigkeit des ausnahmslosen Verbotes von "Social Egg Freezing"

BGH, Urt. v. 26.3.2026 - I ZR 74/25
Zulässigkeit einer Werbung für ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis - Werbung für medizinisches Cannabis

BGH, Urt. v. 20.5.2026 - 2 StR 635/25
Verurteilung einer nicht als Ärztin ausgebildeten "Anästhesistin" wegen Körperverletzung mit Todesfolge statt wegen Mordes

BSG, Urt. v. 13.11.2025 - B 12 BA 4/23 R
Sozialversicherungspflicht bei Kooperation zwischen Krankenhaus und ärztlicher Berufsausübungsgemeinschaft

LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 20.1.2026 - L 16 KR 452/23
Kein Anspruch eines gesetzlich versicherten Patienten auf Erstattung der Kosten für in den Niederlanden durchgeführte Nierentransplantation

VGH Mannheim, Beschl. v. 25.2.2026 - 9 S 761/25
Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Notfallsanitäter" wegen Unzuverlässigkeit

LG Düsseldorf, Urt. v. 23.4.2026 - 37 O 55/25
Abgabe von medizinischem Cannabis durch Online-Apotheken
(m. Anm. Dr. Matthias Brockhaus / Dr. Simon Ulc)
 

medstra aktuell

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medstra-statement

Dr. Henning Lorenz, M.mel.
Zum 10. Geburtstag: Vertrauen ist gut, aber Kontrolle besser?
Gedanken zur Telekommunikationsüberwachung beim Verdacht auf Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen
Nach einem Jahrzehnt ist Bilanz zu ziehen: Die §§ 299a, 299b StGB mögen eine präventive Wirkung in Bezug auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen entfalten, ihre Fallzahlen sind jedoch gering. Bei Korruptionsdelikten ist dies wegen der konspirativen Tatbegehung auch nicht verwunderlich. Doch gibt es Möglichkeiten, mehr Licht ins Dunkel(-feld) zu bringen? Der Beitrag setzt sich mit dem Für und Wider einer Aufnahme der Strafvorschriften in § 100a Abs. 2 StPO auseinander.

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Beiträge

Professor Dr. Joachim Berndt, Wilhelmshaven
Die Verteidigung wegen Abrechnungsbetruges durch Pflegedienste
(Teil 2)

Die Verteidigung wegen Abrechnungsbetruges bei Pflegediensten wirft immer wieder unterschiedliche Fragestellungen auf. Dabei sind es immer wieder zwei Fallgruppen, die für Probleme sorgen: Die Abrechnung tatsächlich nicht geleisteter Stunden und der Einsatz nicht hinreichend qualifizierter Pflegekräfte. Für den Strafverteidiger und die Staatsanwaltschaft ist die Ausgangslage gleichermaßen schwierig: Die Anforderungen an die Qualifikation der Pflegekräfte ergeben sich aus dem Sozialversicherungsrecht; eine Einarbeitung in dessen Grundlagen ist daher für beide Seiten unerlässlich. Zudem hat der Gesetzgeber die außerklinische Intensivpflege als Teil der häuslichen Krankenpflege (§ 37 SGB V) mit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) neu aufgestellt und in eine eigenständige Anspruchsgrundlage (§ 37c SGB V) überführt. Mit Abschluss der neuen Versorgungsverträge nach § 132l Abs. 5 SGB V sind die neuen Vorschriften 2024/2025 wirksam geworden. Welche Auswirkungen hat die Änderung der Versorgungsverträge auf die Anforderungen an die Qualifikation der Pflegekräfte? Wie greifen die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen: Gesetz, Richtlinien, Rahmenempfehlungen und (Versorgungs-)Verträge ineinander? Welche Rolle spielt die Verhinderungspflege beim Abrechnungsbetrug? Was genau besagt der nach der Rechtsprechung des BGH auch im Strafrecht anwendbaren sozialversicherungsrechtliche Schadensbegriff und wer kommt auf Seiten des Pflegedienstes als strafrechtlich Verantwortlicher in Betracht? Der im vergangenen Heft (S. 207) begonnene Beitrag wird mit diesem Teil abgeschlossen.

Teil 1 in medstra 4/2026

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RA Professor Dr. jur. Hendrik Schneider, Wiesbaden
Zehn Jahre Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen - Zwischenbilanz und Perspektiven
Die zum 4.6.2016 eingeführten Straftatbestände gegen Korruption im Gesundheitswesen haben zur weiteren Verbreitung der Healthcare-Compliance und entsprechenden präventiven Anstrengungen der Unternehmen in der Gesundheitswirtschaft geführt. Ausweislich der Daten der amtlichen Kriminalstatistiken ist jedoch ihre Bedeutung in der Praxis der Strafrechtspflege gering. Dies gilt trotz des Umstandes, dass sog. Net-widening-Effekte durch kriminalpolitische Maßnahmen wie die Einrichtung der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen und durch die Spezialisierung der Ermittlungsbehörden erzielt wurden. Der Gesundheitsmarkt ist in Bewegung. Es entstehen neue Rechtsfragen zu §§ 299a, 299b StGB im Zusammenhang mit Patienten-Support-Programmen, Direct-to-Patient-Modellen und der Verordnung von Digitalen Gesundheitsanwendungen, so dass trotz Klärung einiger Streitfragen die Entwicklung der Dogmatik der §§ 299a, 299b StGB auch nach zehn Jahren noch nicht abgeschlossen ist.
 
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Professor Dr. Karsten Scholz, Leibniz-Universität Hannover
Triage - Hinweise für einen neuen Regelungsversuch
Die zweite Entscheidung des BVerfG zur Triage wird vielfach so interpretiert, dass nunmehr die Länder gefordert seien, möglichst einheitliche Regelungen im Landesrecht zu treffen. Der Beitrag analysiert die Optionen für den Bund und zeigt auf, dass sich die Regelung nicht auf die Zuteilung bei nicht ausreichend vorhandenen intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten beschränken darf.
 
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Professor Dr. Jens Prütting, LL.M.oec., Bucerius Law School, Hamburg
Aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung zu Aufklärungspflichten
Der Beitrag wertet die neuere Rechtsprechung zu ärztlichen Aufklärungspflichten mit Schwerpunkt auf die Jahre 2024 bis 2026 aus. Im Zentrum stehen fünf aktuelle Entscheidungen, die unterschiedliche Brennpunkte der Selbstbestimmungsaufklärung betreffen: die Mündlichkeit des Aufklärungsgesprächs, die Aufklärung über Behandlungsalternativen, die Medikamenten- und Biosimilaraufklärung sowie die Abgrenzung zwischen Aufklärungs- und Organisationsfehlern. Ergänzend werden oft übersehene, aber für das Verständnis der Entwicklungslinie wichtige Entscheidungen zur hypothetischen Einwilligung und zu medizinstrafrechtlichen Aspekten einbezogen. Die Analyse zeigt, dass die Rechtsprechung keine grundlegende Neukonzeption vornimmt, die dogmatischen Konturen des informed consent jedoch nachschärft: Der mündliche Kommunikationskern wird gestärkt, die Alternativaufklärung bei relativer Indikation verdichtet, Organisationsmängel aus dem Anwendungsbereich des § 630e BGB herausgehalten und Verteidigungslinien über das Konstrukt der hypothetischen Einwilligung enger geführt, wobei Letzteres mit Blick auf Aspekte von Darlegungs- und Beweislast im Zivilrecht nicht auf das Strafrecht übertragbar sein dürfte.
 
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