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Kabinett beschließt Strafschärfung bei Einsatz von K.O.-Tropfen bei Raub und Sexualdelikt

medstra-News 33/2026 vom 28.5.2026

Am 13. Mai 2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zur „Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.O.-Tropfen“ beschlossen. Neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen sollen demnach auch gefährliche „Mittel“ in § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB und § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB aufgeführt werden. Bislang konnte der Einsatz von K.O.-Tropfen bei diesen Taten nur in der Strafzumessung berücksichtigt werden. Eine unmittelbare Einwirkung von außen soll nicht vorausgesetzt werden – anders als dies bei § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB aufgrund des Wortes „mittels“ hergeleitet wird.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte, dass insbesondere sexuelle Übergriffe durch den Einsatz von K.O.-Tropfen besonders hinterhältig und gefährlich seien. Diese Form von Gewalt sei besonders schlimm und treffe vor allem Frauen. Das erfordere eine harte Antwort des Strafrechts und konsequente Strafen. Kritik an dem Änderungsvorhaben kommt hingegen aus der Anwaltschaft. Die BRAK und der DAV sehen keine Strafbarkeitslücke. Tat- und schuldangemessene Strafen könnten schon jetzt verhängt werden.


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