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Bundestag beschließt Apothekenreform

medstra-News 36/2026 vom 3.6.2026

Der Bundestag hat am 22.5.2026 dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) zugestimmt. Das Gesetz soll Apotheken wirtschaftlich stärken und ihnen mehr Befugnisse erteilen, um sie breiter in die Versorgung einzubinden. Wie die Bundesministerin für Gesundheit, Nina Warken (CDU), in einer Mitteilung erläuterte, stärke das Gesetz die Apothekenlandschaft finanziell, in ihren Kompetenzen und sorge für weniger Bürokratie.

Für den Gesetzentwurf (BT-Drucks. 21/4084 mit Änderungen des Gesundheitsausschusses in BT-Drucks. 21/6076) stimmten die Abgeordneten der Regierungsfraktionen CDU, CSU und SPD, während AfD und Grüne dagegen votierten und die Linke sich enthielt. Weitere Anträge der AfD und der Linken fanden keine Mehrheit.

Das Gesetz verleiht Apotheken mehr Kompetenzen bei Impfungen (alle Impfstoffe außer Lebendimpfstoffe), Schnelltests bei bestimmten Erregern und Präventionsangeboten wie diagnostischen Blutentnahmen. Ferner erlaubt es die Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Rezept in dringenden Fällen als Anschlussverordnung bei einer Dauermedikation und bei akuten unkomplizierten Erkrankungen. Auch senkt es beispielsweise die Anforderungen an die Gründung einer Zweigapotheke und ermöglicht es, dass Filial- oder Zweigapotheken von zwei Personen gemeinsam geleitet werden. Selbst eine vorübergehende Apothekenleitung durch pharmazeutisch-technische Assistenten soll unter besonderen Voraussetzungen möglich sein.

Die ärztlichen Verbände kritisieren insbesondere die Kompetenzausweitungen deutlich. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnte vor einem Bruch mit der ärztlichen Therapieverantwortung und dem Arztvorbehalt, der zulasten der Patientensicherheit gehen könne. Dies gelte insbesondere für die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneien ohne Verordnung und die Durchführung von Impfungen. Ähnlich äußerte sich der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt. Er monierte ferner mögliche bürokratische Folgen für Patienten und Arztpraxen.

Doch auch die Apotheken selbst sehen das Gesetz nicht unkritisch. Es könne das Apothekensterben nicht stoppen, solange die im Koalitionsvertrag vorgesehene Honorarerhöhung auf 9,50 Euro je rezeptpflichtigem Medikament nicht komme, so Thomas Preis, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Das Bundesministerium für Gesundheit erklärte jedoch, dass weitere Teile der Apothekenreform einer Rechtsverordnung vorbehalten seien, die derzeit noch finalisiert werde.

Die Krankenkassen befürchten demgegenüber Mehrkosten, vor allem angesichts der Finanzierungsprobleme in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Stefanie Stoff-Ahnis, erklärte, die Apothekenversorgung werde durch das Gesetz „teurer, aber im Wesentlichen nicht besser“. Sie verwies etwa auf das im Gesetz vorgesehene Verbot von Rabattverträgen für Biosimilars bis Ende Juni 2028. Dass so Einsparungen von rund 500 Millionen Euro bei patentfreien Nachahmerpräparaten von Biopharmazeutika verhindert würden, bezeichnete sie als Geschenk für die Pharmaindustrie.


Verlag C.F. Müller

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