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Hessen fordert Rückgängigmachung der Cannabis-Teillegalisierung – IMK übernimmt Forderungen nur zum Teil

medstra-News 43/2026 vom 6.7.2026

Am 17. Juni tagte die Innenministerkonferenz (IMK) in Hamburg und befasste sich unter anderem mit der aktuellen Cannabis-Rechtslage. Im Vordergrund standen die Forderungen nach dem Verbot des Cannabiskonsums in der Öffentlichkeit, einer Reduzierung der aktuellen Besitzmengen sowie einer Wiederherstellung der Eingriffsbefugnisse der Ermittler. Insbesondere der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU), der diesen Tagesordnungspunkt auf die Liste gesetzt hatte, kritisierte das am 1. April 2024 in Kraft getretene Konsumcannabisgesetz (KCanG). Er bemängelte unter anderem die damit einhergegangenen Änderungen der straf- und prozessrechtlichen Rahmenbedingungen und sprach sich für eine „effektive Strafverfolgung“ bei Delikten im Zusammenhang mit Cannabis aus. Hindernisse bei der Strafverfolgung wurden bereits durch einige Justizminister der Länder kritisiert und auch bei der IMK im Jahr 2025 von den Innenministern bemängelt.  Im zweiten Evaluierungsbericht aus März 2026, den die Bundesregierung in Auftrag gegeben hatte, zeigten die Wissenschaftler des Forschungsverbundes EKOCAN ebenfalls auf, dass bei Anpassung der Strafprozessordnung durch die Einführung des KCanG einige Vorschriften übersehen worden sein könnten. 

Poseck hält insbesondere die zulässige Besitzmenge von 25 Gramm zu hoch, weil diese für den „illegalen Handel mit Cannabis förderlich“ sei. Poseck äußerte, der Evaluierungsbericht zeige, dass 98,8 Prozent aller Konsumenten mit ihrem Sieben-Tage-Bedarf die legale Besitzmenge von 25 Gramm nicht annähernd erreichten, sodass die zu hohe Freimenge den „missbräuchlichen Straßenhandel fördere“. Die Forscher der EKOCAN-Studie hatten in ihrem Bericht hingegen einen messbaren Anstieg des Konsums aufgrund der Reform zum jetzigen Zeitpunkt verneint und ergänzt, dass der Schwarzmarkt partiell zurückgedrängt werden konnte. Weiter forderte Poseck eine Bremsung der Ausweitung von Anbauvereinen, da diese „kontraproduktiv zu den Zielen des Gesetzes liefen“ und plädiert für eine Ablehnung der Empfehlungen der Forscher durch die IMK; auch den Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit wollte er einschränken.

Die Innenministerkonferenz folgte dem Antrag Hessens letztlich nur zum Teil. Gefordert wird lediglich, die Änderungen der straf- und strafprozessrechtlichen Rahmenbedingungen rückgängig zu machen. Außerdem sollen die erlaubten Besitz-Mengen reduziert werden. 


Verlag C.F. Müller

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