medstra-News 51/2026 vom 25.8.2026
Das Landgericht Hamburg hat Anklagen gegen drei ehemalige Vorstandsmitglieder der AOK Rheinland/Hamburg zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Az.: 618 KLs 7/21). Die Hauptverhandlung soll im Frühjahr 2027 beginnen.
Die Untreuevorwürfe stützen sich auf Abrechnungen, durch die unberechtigte Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds im Rahmen des Morbiditätsorientierten Risikoausgleichs (Morbi-RSA) zum Nachteil anderer Krankenkassen erfolgt sein sollen. Drei Angeklagte waren vor mehreren Jahren als Vorstandsmitglieder tätig und wurden als Täter angeklagt, vier weitere werden der Beihilfe beschuldigt.
Bereits nach Erhebung der Anklage Anfang 2022 hatte die AOK Rheinland/Hamburg die Vorwürfe zurückgewiesen. Die in den Medien geäußerten Vorwürfe, dass Patientinnen und Patienten als kränker ausgegeben worden seien, also unberechtigtes Upcoding stattgefunden habe, bezeichnete eine Sprecherin nach Berichten von kma-online als haltlos. Es gilt die Unschuldsvermutung.
