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Falscher Notfallsanitäter legt Revision gegen Haftstrafe ein

medstra-News 52/2026 vom 25.8.2026

Das LG Kleve hat einen vermeintlichen Notfallsanitäter am 23. Juli 2026 wegen Totschlags, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Urkundenfälschung zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der 30-Jährige, der ohne die erforderliche Qualifikation bei zahlreichen Einsätzen tätig gewesen ist, hat gegen das Urteil nun Revision beim BGH eingelegt.

Laut Urteil hatte sich der Angeklagte mit gefälschten Dokumenten wiederholt Einsätze als Notfall- und Rettungssanitäter erschlichen. Im August 2025 endete ein solcher Einsatz für einen Patienten tödlich. Herbeigeführt worden sei der Tod durch die schwerwiegenden Fehlbehandlungen des Angeklagten. Der Vorsitzende Richter sprach von einer „gemeingefährlichen Hochstapelei“ und „einer Art Größenwahn“; die Verurteilung sei „haarscharf am Mord vorbei“ erfolgt.


Verlag C.F. Müller

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