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Union und SPD unterstützen „Recht auf Vergessenwerden“ für Krebspatienten

medstra-News 54/2026 vom 25.8.2026

Patienten, die eine Krebserkrankung überstanden haben, werden derzeit oft noch Jahrzehnte nach ihrer Krankheit beim Abschluss von Versicherungen benachteiligt – auch wenn sie medizinisch als geheilt gelten. Die SPD möchte dies nun ändern. Das Präsidium hat Anfang August beschlossen, ein gesetzliches Recht auf Vergessenwerden der Erkrankung einzuführen. Die CDU hat bereits Zustimmung zu dem Vorhaben signalisiert.

Wer fünf Jahre nach der überstandenen Krankheit weiter krebsfrei ist, soll – so der Vorschlag – bei Finanzprodukten wie Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen oder Kreditverträgen, aber auch bei Verbeamtungen oder in Adoptions- und Pflegeverfahren keine Nachteile mehr haben. Bislang werden Patienten, die den Krebs überstanden haben, abgelehnt oder pauschal hohen Zuschlägen ausgesetzt. Nach fünf Jahren ist das Rückfallrisiko in vielen Fällen statistisch gering. Der zeitliche Rahmen soll aber stets auf der Grundlage aktueller medizinischer Erkenntnisse aktualisiert werden.

Auch aus der Ärzteschaft kommt Unterstützung für das Vorhaben: Etwa die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie oder die Deutsche Kinderkrebsstiftung befürworten den Vorstoß.


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