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Spekulationsskandal mit Immobilienfonds betrifft auch Einrichtungen des Gesundheitswesens

medstra-News 56/2026 vom 25.8.2026

Investments in Immobilienfonds haben zu millionenschweren Verlusten geführt, die auch mehrere Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen (KVen), Altersversorgungswerke mehrerer Ärztekammern und die Hinterbliebenenkasse der Heilberufe betreffen. Ein Recherchenetzwerk von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung hatte den Finanzskandal Mitte Juli 2026 aufgedeckt. Anfang August wurde dann bekannt, dass sich der Kreis der Betroffenen noch ausgeweitet hat. Die Tagesschau berichtete über Verluste bei Krankenkassen und KVen in Höhe von insgesamt 220 Millionen Euro. Insgesamt könnten 28 Krankenkassen und KVen sogar mehr als 500 Millionen Euro in die Fonds investiert haben, so der NDR in einem Bericht unter Berufung auf Kreise aus den beteiligten Finanzunternehmen. Allerdings haben nur wenige der betroffenen Einrichtungen öffentlich gemacht, ob und in welcher Höhe sie Investitionen getätigt oder Verluste erlitten haben.

Die Institutionen sollen, soweit sie Auskunft gegeben haben, jeweils zwischen zwei und knapp 50 Millionen Euro über Umwege in Immobilienfonds investiert haben. Diese sollten auch in der Niedrigzinsphase bis zu sieben Prozent Rendite bringen. Die sogenannten Verius-Fonds gerieten in Schieflage, weshalb davon ausgegangen wird, dass die investierten Summen weitgehend verloren sein dürften.

Krankenkassen sind gemäß § 80 SGB IV verpflichtet, ihre Mittel so anzulegen und zu verwalten, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint, ein angemessener Ertrag erzielt wird und eine ausreichende Liquidität gewährleistet ist. Entsprechendes gilt nach § 78 Abs. 5 Satz 2 SGB V für Kassenärztliche Vereinigungen. Inwieweit diese Vorgabe eingehalten wurde, ist unklar. Beispielsweise wies die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg darauf hin, dass man über getrennte Finanzkreisläufe für Honorarzahlungen an Ärzte und Psychotherapeuten einerseits und Verwaltungskosten andererseits verfüge. Nur letztere seien von Verlusten betroffen, nicht Mittel für ärztliches Honorar oder aus Beiträgen von Versicherten.

Medienberichten zufolge haben die betroffenen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen die beteiligten Finanzinstitute auf Schadensersatzzahlungen verklagt. Sie werfen ihnen vor, sie über die Sicherheit und Gesetzeskonformität der Anlagen getäuscht zu haben. Unter anderem soll mit Gutachten von Steuerkanzleien und Wirtschaftsprüfern dafür geworben worden sein, dass die Finanzprodukte grundsätzlich den Vorgaben für die Investments von Krankenkassen und KVen entsprächen. Eine der beklagten Investmentgesellschaften hat den Vorwurf gegenüber dem Recherchenetzwerk jedoch entschieden zurückgewiesen und erklärt, die Investoren seien umfassend aufgeklärt worden. Berichtet wird ferner, dass einige der betroffenen Einrichtungen ein Vorgehen gegen ehemalige Entscheidungsträger prüfen.

Gesundheitspolitiker wie Ates Gürpinar (Linke) und Christos Pantazis, der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, forderten in Reaktion auf die Berichte eine lückenlose Aufklärung. Pantazis stellte außerdem in Aussicht, dass die Finanzaufsicht und die Kontrollmechanismen bei den anstehenden Strukturreformen überprüft werden sollen.


Verlag C.F. Müller

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