medstra-News 59/2026 vom 4.9.2026
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) machte am 31.8.2026 deutlich, dass die Koalition an der geplanten Attestpflicht für Arbeitnehmer ab dem ersten Krankheitstag festhalte. Regierungssprecher Stefan Kornelius erklärte, die entsprechende Verständigung der Koalition gelte fort und bilde die Grundlage für die weitere Arbeit der Bundesregierung. Ziel der Neuregelung sei es, einem Missbrauch der Krankschreibungsregeln vorzubeugen. Zugleich habe die Koalition vereinbart, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer per Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung von der Attestpflicht abweichen können. Auf dieser Grundlage werde nun ein Gesetzentwurf erarbeitet.
Dem war ein öffentlicher Vorstoß von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) vorausgegangen, die sich von dem Vorhaben distanziert hatte. Bereits am 3.7.2026, unmittelbar nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses zur Attestpflicht, hatte Bas in der RTL-Sendung „Nachtjournal Spezial“ erklärt, die Regelung sei „nicht ihr Vorschlag“ gewesen. Man werde genau prüfen, ob sie tatsächlich eine Wirkung erziele oder eher zu Schwierigkeiten führe. Über mögliche Ausnahmen entscheide erst das weitere Gesetzgebungsverfahren, so Bas damals. In einem Ende August erschienenen Interview mit Zeitungen der Funke-Mediengruppe stellte sie den Sinn einer Attestpflicht bereits ab dem ersten Krankheitstag dann grundsätzlicher infrage: „Wenn ich eine Pflicht einführe und anschließend 95 Ausnahmen reinschreibe, stellt sich die Frage, ob man das überhaupt noch braucht.“ Mit seiner Klarstellung stellt sich der Bundeskanzler nun ausdrücklich hinter das ursprüngliche Vorhaben und weist Bas’ Bedenken zurück.
Die Debatte fügt sich in eine Reihe kontroverser Äußerungen des Kanzlers zum Gesundheitssystem ein. Bereits Tage zuvor hatte Merz in der RTL-Sendung „Am Tisch mit Friedrich Merz“ für erheblichen Unmut in der Ärzteschaft gesorgt, als er im Streitgespräch mit der Kinderärztin und Influencerin Bea Merscher betonte, die ärztlichen Budgets seien in den vergangenen zehn Jahren um 40 % erhöht worden und man gebe mehr als 500 Milliarden Euro für das Gesundheitssystem aus: „Da sind Sie als Teil des Gesundheitssystems auch Nutznießer“, sagte er zu Merscher, „Sie als Ärztin könnten ohne dieses Gesundheitssystem nicht leben.“ Die Aussage löste tagelange Kritik aus. Der Marburger Bund erklärte in sozialen Netzwerken, wer medizinische Versorgung auf ihren Preis reduziere, verkenne, worum es gehe; die Charakterisierung als Nutznießer werte die ärztliche Arbeit ab. Der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Sven Dreyer, betonte auf Instagram, Ärzte seien keine „Nutznießer“, sondern ein zentraler Teil des Gesundheitssystems. Auch der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Karsten Braun, wandte sich auf LinkedIn gegen die Position von Merz und verglich die Formulierung mit der Bezeichnung von Feuerwehrleuten als Nutznießer von Bränden.
Hintergrund der anhaltenden Kontroverse ist das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz, das ab dem 1.1.2027 zu spürbaren finanziellen Einbußen für Ärzte und Psychotherapeuten führen soll (siehe bereits medstra-News 49/2026 vom 14.8.2026). Für den 5.9.2026 ist deshalb eine von Merscher angekündigte Demonstration vor dem Reichstagsgebäude in Berlin geplant.
