medstra-News 61/2026 vom 4.9.2026
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat die Bundesregierung aufgefordert, die Unterstützungsangebote zur Suizidprävention deutlich auszubauen. „Die Bundesregierung ignoriert das Ausmaß des Hilfebedarfs“, sagte Vorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur (DPA); auch die Länder seien gefragt, flächendeckende Krisendienste bereitzustellen, wofür jährlich Unterstützung in zweistelliger Millionenhöhe nötig sei. Brysch verwies darauf, dass freie Psychotherapieplätze bereits jetzt Mangelware seien und sich die Lage durch die beschlossenen Einsparungen im Gesundheitswesen weiter verschärfen werde. Notwendig sei unter anderem ein Rechtsanspruch auf einen Therapieplatz innerhalb von vier Wochen in zumutbarer Wohnortnähe, insbesondere für aufsuchende Therapien bei nicht mobilen und pflegebedürftigen Patienten. Der neue Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) dürfe sich hier nicht aus der Verantwortung stehlen; ein von seiner Vorgängerin Nina Warken (CDU) erarbeiteter Gesetzentwurf zur Suizidprävention werde dem Anspruch nicht gerecht.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte einen Entwurf für ein Suizidpräventionsgesetz in die Ressortabstimmung gegeben, der unter anderem eine zentrale Fachstelle und eine einheitliche Krisendienst-Rufnummer sowie Konzepte zur Beschränkung der Verfügbarkeit von Mitteln zur Selbsttötung vorsieht. Damit greift die Regierung ein Vorhaben wieder auf, das bereits seit Ende 2024 auf der politischen Agenda steht: Ein erster Referentenentwurf zur Suizidprävention war Ende November 2024 vorgelegt und den Fachkreisen zur Stellungnahme übermittelt worden (vgl. medstra-News 89/2024 vom 13.12.2024), konnte aber wegen der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 2025 nicht mehr verabschiedet werden. Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Helmut Frister, hatte den Entwurf seinerzeit als Ausgangspunkt für die nächste Legislaturperiode bezeichnet und zugleich die Länder aufgefordert, bereits vorab etwa für eine verlässliche Finanzierung der Suizidprävention zu sorgen.
Die Bundesärztekammer (BÄK) hatte den Entwurf in ihrer Stellungnahme grundsätzlich begrüßt, aber kritisiert, er bleibe an vielen Stellen zu unkonkret und lasse etwa risikogruppenspezifische Präventionsprogramme unberücksichtigt. Zugrunde lag ein Beschluss des Bundestages aus dem Juli 2023, der die Bundesregierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfs zum 30.6.2024 aufgefordert hatte, sowie eine im Frühjahr 2024 vom BMG veröffentlichte Nationale Suizidpräventionsstrategie.
Die jetzige Bundesregierung griff das Vorhaben im Koalitionsvertrag von Union und SPD wieder auf: Ende Juni 2026 leitete das BMG unter der damaligen Ministerin Nina Warken (CDU) die Ressortabstimmung für einen neuen, inhaltlich weitgehend ähnlichen, stellenweise aber gestrafften Entwurf ein. Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte nun erneut ein tragfähiges Gesetz. Laut Statistischem Bundesamt war Suizid 2023 bei den 10- bis unter 25-Jährigen die häufigste Todesursache – noch vor Krebs und Verkehrsunfällen.
