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Ärzteschaft fordert verlässliche Finanzierung für Hitzeschutz in Kliniken und Praxen

medstra-News 72/2026 vom 2.10.2026

Nach dem außergewöhnlich heißen Sommer 2026 fordert die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) von der Landesregierung ein eigenes Förderprogramm für Hitzeschutzmaßnahmen in hessischen Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Praxen; erste Maßnahmen sollten bereits vor dem Sommer 2027 wirken. Begründet wurde dieses Vorbringen mit überhitzten Aufenthalts- und Behandlungsräumen, unzureichendem Sonnenschutz und fehlender nächtlicher Abkühlung, die Patienten ebenso wie Beschäftigte im Gesundheitswesen belastet hätten; eine Finanzierung aus den laufenden Erlösen der Einrichtungen sei nicht möglich. Konkret verlangt die LÄKH unter anderem Mindeststandards für Krankenhäuser, Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren und Pflegeeinrichtungen mit baulichen und technischen Maßnahmen sowie organisatorischen Hitzeschutzkonzepten, ein gemeinsames Investitionsprogramm von Bund und Land und eine Kombination kurz- und langfristiger Fördermaßnahmen.

Der hessische Vorstoß steht indes nicht allein da: Bereits zum Hitzeaktionstag am 10.6.2026 hatten mehr als 150 Organisationen aus Gesundheitswesen, Pflege, Wohlfahrt und Zivilgesellschaft gemeinsam gefordert, Hitzeschutz als verbindlichen Bestandteil der Krisenvorsorge und des Katastrophenschutzes zu verankern. Zu den Initiatoren zählten unter anderem die Bundesärztekammer (BÄK), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Deutsche Pflegerat, der GKV-Spitzenverband und die Klima-Allianz Deutschland. BÄK-Präsident Klaus Reinhardt erklärte, Deutschland sei auf Extremhitze als Krisenlage bislang nicht ausreichend vorbereitet. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Praxen müssten auch unter Extrembedingungen leistungsfähig bleiben. Die stellvertretende DKG-Vorstandsvorsitzende Henriette Neumeyer warnte, viele Häuser hätten die im derzeitigen Finanzrahmen möglichen Maßnahmen bereits umgesetzt. Angesichts des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes bleibe aber unklar, wie Hitzeschutz dauerhaft finanzierbar sein solle.

Konkreter wurde die DKG bereits am 29.6.2026, als sie angesichts der damaligen Hitzewelle ein Sonderinvestitionsprogramm für klimaresiliente Krankenhäuser von Bund und Ländern forderte. Grundlage ist ein von der DKG rund anderthalb Jahre zuvor vorgelegtes Gutachten, das den Investitionsbedarf für klimaneutrale und zugleich klimaresiliente Krankenhäuser auf mindestens 31 Milliarden Euro beziffert und unter anderem moderne Gebäudehüllen, wirksamen Sonnenschutz sowie energieeffiziente Kühl- und Lüftungssysteme als notwendig benennt. Die DKG forderte, einen Teil des neuen sogenannten „Sondervermögens“ von Bund und Ländern gezielt für ein Sonderinvestitionsprogramm „Klimaresiliente Krankenhäuser“ bereitzustellen.


Verlag C.F. Müller

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