medstra-News 74/2026 vom 13.10.2026
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der angesichts steigender Zahlen von Angriffen auf Einsatzkräfte Berufsgruppen, die wichtige Aufgaben für die Gesellschaft übernehmen, besser vor Übergriffen schützen soll (siehe zum Referentenentwurf bereits medstra-News 6/2026 vom 13.1.2026). Besonders geschützt werden sollen unter anderem Polizei- und Rettungskräfte, Feuerwehrleute, Ärztinnen und Ärzte, Energieversorger, Pflegekräfte sowie Beschäftigte im öffentlichen Nahverkehr wie etwa Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter.
Ein zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die Erhöhung der Mindeststrafen bei tätlichen Angriffen. So soll die zuvor normierte Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten bei Angriffen auf diese Berufsgruppen auf sechs Monate erhöht werden. Die bisher für schwere Fälle bestimmte Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren soll auf mindestens ein Jahr bis zu zehn Jahren steigen. Als besonders schwerer Fall sollen künftig ausdrücklich auch Angriffe gelten, die mittels eines hinterlistigen Überfalls erfolgen – etwa, wenn Einsatzkräfte in einen Hinterhalt gelockt werden.
Zusätzlich soll der besondere strafrechtliche Schutz in personeller Hinsicht ausgeweitet werden. Bisher galten besondere Schutzvorschriften hauptsächlich für Beschäftigte im ärztlichen Notdienst und in Notaufnahmen (§ 115 Abs. 3 StGB). Künftig sollen Übergriffe gegenüber Ärztinnen und Ärzten, Beschäftigten anderer Heilberufe und ihren Angestellten unabhängig davon, in welchem Bereich sie tätig sind, verschärft geahndet werden. Sie sollen den gleichen verschärften Strafandrohungen unterliegen wie Übergriffe auf Vollstreckungsbeamte. Die entsprechende Anwendung der §§ 113, 114 StGB gemäß § 115 Abs. 3 StGB soll jedoch entfallen und durch einen neuen dritten und vierten Absatz des § 323c StGB erfolgen.
Ferner enthält der Entwurf eine geplante Änderung des § 46 StGB, wonach es strafschärfend zu berücksichtigen sein soll, wenn eine Tat geeignet ist, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit „nicht nur unerheblich“ zu beeinträchtigen.
Die Bundesärztekammer befürwortet die geplanten Änderungen, fordert jedoch darüber hinaus ein bundesweit einheitliches Meldesystem für derartige Gewaltvorfälle, wobei seitens der Bundesärztekammer an einem anonymisierten Meldetool gearbeitet werde.
Auch der Deutsche Richterbund unterstützt das Vorhaben grundsätzlich, äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzung aufgrund des Personalmangels bei den Strafverfolgungsbehörden. Dessen Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn erklärte, dass die Lage aktuell so sei, „dass die Staatsanwaltschaften eine Bugwelle von 1,1 Millionen offenen Fällen vor sich herschieben und Ermittlungen immer öfter vorzeitig eingestellt werden, weil Personal fehlt“.
