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Prozess vor dem Landgericht Frankfurt am Main – Anästhesist zu dreizehneinhalb Jahren Haft verurteilt

medstra-News 77/2026 vom 13.10.2026

Der Fall aus Hessen sorgt seit nunmehr fünf Jahren für Aufsehen. Der Vorwurf: Ein Anästhesist soll mehreren Kindern in einer Zahnarztpraxis ein kontaminiertes Narkosemittel verabreicht haben. Ein vierjähriges Mädchen starb, drei weitere Kinder erlitten schwere gesundheitliche Komplikationen.

Der damals tätige Mediziner war auf ambulante Narkosen in Zahnarztpraxen spezialisiert. Im September 2021 soll er bei der Behandlung mehrerer Patienten, darunter auch Kinder, grundlegende Hygienevorschriften missachtet und ohne die vorgeschriebene Assistenzkraft gearbeitet haben. Zudem soll er es trotz kritischer Schockzustände unterlassen haben, Rettungsmaßnahmen einzuleiten. Ein vierjähriges Mädchen starb in der Folgenacht noch in der Zahnarztpraxis. Zwei weitere Kinder mussten künstlich beatmet werden und schwebten in Lebensgefahr, überlebten jedoch.

Nach dem Tod des Mädchens war der Mediziner 2024 in erster Instanz unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Totschlags durch Unterlassen von einer anderen Kammer des Frankfurter Landgerichts zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft legte erfolgreich Revision beim Bundesgerichtshof ein, woraufhin die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen wurde. Der BGH beanstandete, dass das Landgericht das Vorliegen von Verdeckungsabsicht nicht rechtsfehlerfrei ausgeschlossen habe.

Nunmehr wurde die Sache erneut vor dem Landgericht Frankfurt am Main verhandelt und der Anästhesist am 1.10.2026 wegen Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von dreizehn Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht ging nun davon aus, dass der Anästhesist mit Verdeckungsabsicht handelte, als er das Einleiten von Rettungsmaßnahmen unterließ.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


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