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LG Verden: Drei Jahre Freiheitsstrafe für Hebamme nach Tod eines Kindes während der Geburt

medstra-News 82/2026 vom 27.10.2026

Das LG Verden hat eine Hebamme wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Es ging um den Tod eines Kindes infolge einer Sauerstoffunterversorgung während der Geburt im Jahr 2015. Nach Überzeugung des Gerichts hat sie gegen medizinische Standards verstoßen, auf eine vermutlich geplatzte Fruchtblase nicht rechtzeitig reagiert und Fehler bei der Dokumentation gemacht. Sie habe trotz Risikofaktoren eine Hausgeburt für sicher gehalten, erklärte der Vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsbegründung. Zudem hätte sie sich als Fachfrau auch nicht auf den Wunsch des Vaters einlassen dürfen, erst am Tag nach dem Blasensprung zu der Mutter zu kommen.

Die Hebamme war bereits 2024 schuldig gesprochen und zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Auf die Revision der Angeklagten hatte der BGH den Schuldspruch bestätigt, den Strafausspruch aber aufgehoben. Nun wurde sie zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt; wegen einer Verfahrensverzögerung wurden zudem sechs Monate der Strafe für vollstreckt erklärt.

Die Verteidigung, die sich im Plädoyer für eine zwölfmonatige Bewährungsstrafe ausgesprochen hatte, hat Revision eingelegt. Die Eltern seien mitverantwortlich gewesen und das Gericht habe Milderungsgründe nicht berücksichtigt, so der Verteidiger.


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